Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.126
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2006 - befristet war, wurde diese im September 2006 um weitere
3 Jahre prolongiert. Dieser Umstand erschien der Kontrollabteilung
insofern erwähnenswert, als dass 6 Monate zuvor die Sanierung bzw.
der Um- und Erweiterungsbau des Messeareals mit einem finanziellen
Volumen von € 25,9 Mio. exkl. Umsatzsteuer beschlossen wurde.
Ordentlicher Haushalt
Congress
In den Wirtschaftsjahren 2004 und 2005 wurde im „laufenden Betrieb“
des Congressbereichs (dieser entspricht dem ordentlichen Haushalt)
ein positives Ergebnis erwirtschaftet.
Wertgrenzen
Aus diesem Ergebnis sind gemäß der Syndikatsvereinbarung zunächst
gewisse laufende Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen
sowie die Anschaffung von Anlagegütern zu finanzieren, sofern diese
Maßnahmen bestimmte Wertgrenzen nicht überschreiten.
Werden die in der Syndikatsvereinbarung festgeschriebenen Wertgrenzen überschritten, ist ein Finanzierungsschlüssel von je 50 % betreffend die Gesellschafter Stadtgemeinde Innsbruck und Land Tirol vorgesehen.
Wirtschaftsplan
Insgesamt erfordert der Vollzug der angeführten Bestimmungen der
Syndikatsvereinbarung ein nach Meinung der Kontrollabteilung zwar
nachvollziehbares, jedoch eher komplexes Planungs- und Abrechnungssystem.
Dabei erstellt die COME pro Geschäftsjahr einen detaillierten Wirtschaftsplan, welcher im Wesentlichen die finanzwirksamen Erträge und
Aufwendungen gegenüberstellt. Nicht finanzwirksame Aufwendungen
(AfA, Rückstellungen usw.) werden in diesem Plan nicht berücksichtigt.
Nachträgliche
Budgetabrechnung
Auf Basis dieses Wirtschaftsplans werden die erforderlichen Gesellschafterzuschüsse bereits im Vorhinein ermittelt. Nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres wird der erstellte Wirtschaftsplan mit den tatsächlich angefallenen Beträgen abgerechnet. Allfällig zu viel bezahlte
Gesellschafterzuschüsse werden entweder refundiert oder einer anderen Verwendung zugeführt. Nachschüsse müssen seitens der Gesellschafter zusätzlich bereitgestellt werden.
Profitcenterrechnung
Diese Budgetabrechnung erfolgt dabei getrennt nach den Bereichen
Messe und Congress. Innerhalb dieser Bereiche wird weiters in einen
ordentlichen und einen außerordentlichen Haushalt unterschieden. Dabei werden im ordentlichen Haushalt im Wesentlichen die Einnahmen
und Ausgaben des laufenden Betriebs erfasst, der außerordentliche
Haushalt bildet Investitionen ab.
Die Kontrollabteilung bemerkte hierzu, dass die - wenn auch nur wirtschaftsplantechnische - Trennung in einen ordentlichen und außerordentlichen Haushalt lediglich in der Kameralistik und somit in öffentlichrechtlichen Körperschaften Verwendung findet. Für Gesellschaften des
Handelsrechts sind diese Kategorien nicht vorgesehen und daher
Zl. KA-16081/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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