Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.137

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Zwischenzeitlich werden die Pachtabrechnungen nicht nur fristgerecht
vorgelegt, sondern auch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen
termingerecht beglichen. Eine Verprobung der Pachterlöse erfolge mit
Vorliegen der Bilanzen 2005 und 2006. Ab 2007 werden mit den
Pachtabrechnungen die jeweilige Saldenliste sowie die UVA mitgeliefert. Die Bankgarantie sei mittlerweile vorgelegt worden.
Abschließend wurde von der COME darauf hingewiesen, dass die
durchschnittlichen jährlichen Gastronomieerlöse des Vorpächters bereits im heurigen Geschäftsjahr um rund 10 % überschritten wurden.
Erlöse Parkplätze

Als „Erlöse Parkplätze“ wurden im Jahr 2005 insgesamt € 148.731,64
verbucht, bis zum Prüfungszeitpunkt Anfang November 2006 sind im
Jahr 2006 aus diesem Titel € 132.644,26 lukriert worden. In diesen
Erträgen enthalten sind u.a. auch Einnahmen aus Parkplätzen, die Ausstellern anlässlich der Eigenveranstaltungen Frühjahrsmesse, FAFGA
und Herbstmesse entgeltlich zur Verfügung gestellt wurden.

Vergabe der Parkplätze

Jeder Aussteller hat die Möglichkeit, für die Dauer der jeweiligen Messe
einen oder mehrere Parkplätze, wahlweise im „Freigelände“ und/oder
in einer Tiefgarage zu bestellen bzw. zu reservieren. Die Vergabe der
Parkplätze erfolgt durch die Messeleitung nach Eingangsdatum der
Bestellung, Standgröße und Verfügbarkeit von Stellflächen. Grundsätzlich werden von der COME Ausstellerparkkarten erst nach Barzahlung
ausgehändigt, in wenigen Ausnahmefällen kann eine Ausstellung der
Parkkarte auch gegen Verrechnung erfolgen.

Prüfung der organisatorischen Abwicklung

Die Kontrollabteilung hat im Rahmen dieser Prüfung stichprobenartig in
die organisatorische Abwicklung der Parkplatzvermietung Einsicht genommen und am Beispiel Herbstmesse 2006 einige Abrechnungen verifiziert. Zu diesem Zweck wurden verschiedene willkürlich ausgewählte
Rechnungen an Aussteller mit den zugrunde liegenden Reservierungslisten und Preisen abgestimmt. Als Ergebnis dieser Einschau kann positiv festgehalten werden, dass in allen überprüften Fällen kein Anlass
für eine Beanstandung erkennbar war.

Besondere Verkehrsregelungen während der
Messezeiten

Der Vollständigkeit halber wies die Kontrollabteilung an dieser Stelle
aber auch darauf hin, dass es anlässlich der drei großen Messeveranstaltungen erforderlich ist, im Einvernehmen mit dem Stadtpolizeikommando Innsbruck, der Wirtschaftskammer Tirol – Fachgruppe für
die Beförderungsgewerbe mit Pkw, der COME, der IVB und dem Straßenerhalter besondere Verkehrsregelungen zu treffen. Dies geschieht
im Wege von zeitlich befristeten Verordnungen der Bürgermeisterin,
wobei im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs vom Stadtmagistrat Innsbruck, Amt für Straßen- und Verkehrsrecht, in genau definierten Straßenabschnitten für bestimmte Tageszeiten Verkehrsregelungen, wie bspw. „Halten und Parken verboten“,
„Einbahnstraße“, „Hinweistafel für Schrägparken“ oder „Einfahrt verboten“ verfügt werden. Die in diesen Straßenabschnitten bestehenden
Kurzparkzonen werden auf Gültigkeitsdauer der in den Verordnungen
bezeichneten Halte- und Parkverbotsbereiche außer Kraft gesetzt.

Zl. KA-16081/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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