Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.141
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Aufgrund dieser Probleme wurde eine verkehrstechnische Untersuchung mittels Computersimulation beauftragt. Aus dieser ging hervor,
dass der Umbau der Kreuzungen Autobahnabfahrt Bleichenweg/Griesauweg sowie Grabenweg/Griesauweg zu jeweils zweistreifigen Kreisverkehren bei gleichzeitig dreistreifigem Ausbau des dazwischen liegenden Abschnitts des Griesauweges die höchste Leistungsfähigkeit und Flexibilität bezüglich der tageszeitlichen Schwankungen
aufwies und die geringste Stauentwicklung erwarten lies. Daraufhin
wurde ein Detailprojekt der beiden KV beauftragt.
Der Bau- und Projektausschusses stimmte dem vorgelegten Detailprojekt der KV zu und empfahl deren Realisierung. Im Stadtsenat wurde
dieser Empfehlung entsprochen und die zuständigen Ämter ermächtigt,
die notwendigen Verfahren zur Umsetzung einzuleiten.
Der KV Autobahnabfahrt/Bleichenweg/Griesauweg wurde in der Folge
realisiert, die Umsetzung des zweiten KV gestaltete sich jedoch auf
Grund mehrerer Grundeinlöseverfahren recht schwierig.
In einem Vorlagebericht vom Juni 2004 wurde seitens des Amtes für
Tiefbau über den Stand hinsichtlich der Fremdgrundbeanspruchung
berichtet. Es wurde versucht, unter möglichst geringer Fremdgrundbeanspruchung eine verkehrstechnisch optimale Lage des KV zu ermöglichen.
Die Kreisverkehrsplanung nahm anfangs auf einen zukünftigen Ausbau
des Grabenweges mit einem kombinierten Geh- und Radweg Bedacht,
jedoch wäre hierfür eine Widmungsänderung notwendig gewesen, welche in dieser Art nicht zulässig war.
Da die Realisierung des Rad- und Gehweges in der gewünschten Form
nicht möglich war, wurde an dessen Stelle nun ein Gehweg mit 1,5 m
Breite projektiert und im Einvernehmen mit der Verkehrsplanung sollte
künftig ein Radweg südlich der Widmungsgrenze errichtet werden.
Mitte April 2005 wurde das Projekt allen durch die Neuplanung betroffenen Grundeigentümer vorgestellt. Mittels weiterführenden Gesprächen und div. Zugeständnissen konnte bis auf einen Eigentümer Einigung erzielt werden.
Das Projekt sollte ob der Dringlichkeit auch ohne Inanspruchnahme der
Grundstücke dieses Eigentümers errichtet werden. Laut Gutachten
konnte aus der dadurch erforderlichen Ausführung von Gehsteigen in
verminderter Breite keine Gefährdung der Benützer abgeleitet werden,
jedoch sollte nach abgeschlossenem Straßengrundeinlöseverfahren der
Ausbau gemäß Detailplanung erfolgen.
Die Straßenbaubewilligung wurde Anfang Mai 2005 erteilt und die
Bewilligung gem. § 90 StVO mittels Bescheid bis längstens 23.12.2005
unter Auflagen erteilt.
Somit lagen die für den Bau erforderlichen Beschlüsse vor.
Zl. KA-19251/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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