Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.147

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Generalversammlung

Die durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag dem (Allein-)Gesellschafter
vorbehaltenen Beschlüsse werden in der Generalversammlung gefasst,
sie ist das oberste Organ der Gesellschaft. Die Generalversammlung
wird durch den Geschäftsführer einberufen und findet am Sitz der Gesellschaft statt. Sie ist nach § 36 Abs. 2 GmbHG mindestens jährlich
einmal, und außer den im Gesetz oder Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bestimmten Fällen immer dann einzuberufen, wenn es im Interesse
der Gesellschaft erforderlich ist. Dieser Verpflichtung ist die Gesellschaft im Prüfungszeitraum nachgekommen.

Wirtschaftsplan

Der jährliche Wirtschaftsplan muss vom Geschäftsführer lt. seinem Geschäftsführervertrag jeweils bis 30.9. für das kommende Kalenderjahr
erstellt und anschließend der Generalversammlung rechtzeitig vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Budgetentwürfe für die Jahre 2005 und 2006 wurden fristgerecht beschlossen.

Genehmigung
Jahresabschluss

Der Geschäftsführer wird durch § 5 Abs. 3 lit. b des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 222 Abs. 1 HGB verpflichtet, in den ersten
fünf Monaten eines Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das vorangegangene Wirtschaftsjahr aufzustellen. Die Beschlussfassung über
die Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 und die
Entlastung des Geschäftsführers erfolgte in der GV am 23.10.2006. Im
Konnex damit erinnerte die Kontrollabteilung an die Frist des § 35
Abs. 1 Z 1 GmbHG, wonach die Feststellung des Jahresabschlusses
sowie die Entlastung des Geschäftsführers in den ersten acht Monaten
eines Geschäftsjahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr zu erfolgen
hätte.

Offenlegung

Das in den §§ 277 und 279 HGB (Erleichterungen für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung) verankerte Erfordernis zur Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag hat die Gesellschaft ebenfalls beachtet.
3 Jahresrechnung

Vermögenslage

Das mittel- und langfristig gebundene Vermögen (bestehend aus den
Immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen) und
das kurzfristig realisierbare Vermögen (Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie Wertpapiere und flüssige Mittel) bildeten das
Gesamtvermögen der ILUG, welches (inklusive des Rechnungsabgrenzungspostens) zum 31.12.2005 mit einem Wert in Höhe von
€ 182.215,99 ausgewiesen worden ist. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte
sich das Gesamtvermögen der ILUG um € 18.862,87 oder 11,55 %.
Zum Bilanzstichtag 2005 hat sich der Anteil des mittel- und langfristig
gebundenen Vermögens am Gesamtvermögen auf 10,97 %, das Verhältnis des kurzfristig realisierbaren Vermögens zum Gesamtvermögen
auf 89,01 % belaufen. Die verbleibenden 0,02 % haben sich aus der
Relation der Rechnungsabgrenzungen am Gesamtvermögen ergeben.

Zl. KA-19574/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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