Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.160
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Textziffer
1 Prüfgegenstand
1
Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74 c des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck eine Follow up-Einschau zu jenen Berichten durchgeführt, die im Jahre 2006 für den Bereich des Stadtmagistrates verfasst und in weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im GR behandelt wurden.
Darüber hinaus wurden auch jene Empfehlungen aus der vorangegangenen Follow
up-Einschau 2005 wieder aufgegriffen, die bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt wurde,
ihnen in Zukunft zu entsprechen. Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung durch
Beschlüsse des gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des GR verstärkt bzw.
ergänzt wurden, wurde auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft.
2
Der Prüfumfang beschränkte sich in Abstimmung mit dem Kompetenzbereich des GR
als höchstem Aufsichtsorgan auf Empfehlungen für den Bereich der Stadtverwaltung.
Berichte zu Unternehmungen der Stadt (ausgegliederte Aufgabenbereiche) wurden
ausgeklammert, da hier den gesellschaftsrechtlich vorgesehenen Organen (Aufsichtsrat, Generalversammlung etc.) die unmittelbare Aufsichtsfunktion zukommt. Das Follow up zu Empfehlungen in diesem Bereich wird weiterhin jeweils im Zuge der periodisch erfolgenden Unternehmensprüfungen abgewickelt.
2 Vorgangsweise
3
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweils betroffenen Dienststellen mit dem Ersuchen angeschrieben, über die zwischenzeitig getroffenen Veranlassungen der Kontrollabteilung auf direktem Wege zu berichten und diese durch geeignete Nachweise
zu belegen. Der Magistratsdirektor sowie die zuständigen Abteilungsleitungen wurden
dabei vom Vorhaben der Kontrollabteilung abschriftlich in Kenntnis gesetzt. Über die
Stellungnahmen der verschiedenen Dienststellen des Magistrates hinaus hat der Magistratsdirektor (im Rahmen seiner Leitungsbefugnis für den Inneren Dienst) zu div.
Punkten gesonderte Äußerungen abgegeben, die jeweils bei den sachbezogenen
Textziffern angeführt wurden.
4
Gem. aufrechter Wohlmeinung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses sollten nur
fristgerecht eingetroffene Stellungnahmen von Dienststellen bei der Berichtsbehandlung Berücksichtigung finden (grundsätzlich gleiche Bedingungen für alle, Ausnahmen
nur bei sachlicher Rechtfertigung). Die Kontrollabteilung stellt hiezu fest, dass in diesem Sinne alle Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen werden konnten.
5
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 52 Abs. 2 der MGO entsprochen wurde, den betroffenen
Dienststellen Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und
diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.
6
Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind wie bei ähnlichen Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) nur beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der GR am 29.5.2002 (anlässlich der Behandlung des Follow up-Berichtes 2000/2001) den Grundsatzbeschluss
gefasst, „dass Empfehlungen der Kontrollabteilung, die vom GR im Rahmen der Be-
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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