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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.166

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Im Zusammenhang mit der nunmehr aktuell abgegebenen Stellungnahme nimmt die
Kontrollabteilung mit Verwunderung zur Kenntnis, dass es seit dem Jahr 2004 bis
zum heutigen Zeitpunkt nicht machbar war, die von der Kontrollabteilung empfohlene
Tabelle fertig zu stellen und zu übermitteln. Die besagte Aufstellung ist nunmehr seit
ca. 3 Jahren in Bearbeitung.
Weiters erscheint nach Auffassung der Kontrollabteilung die Begründung bezüglich
des dargestellten neuen „Chip-Systems“ nicht ganz schlüssig, zumal die Berechtigungen zur Schließung von Türen anhand eines Chips ebenfalls EDV-mäßig zuerst erfasst
und gespeichert werden müssten.
Ob Personen nun im Besitz eines „Schlüssels“ oder eines „Chips“ sind, ist im Grunde
genommen unerheblich. Die seinerzeitige Kritik der Kontrollabteilung zielte auf den
Umstand ab, dass es zum Prüfungszeitpunkt ohne größeren Aufwand nicht möglich
war, die Gesamtanzahl der sich im Umlauf befindlichen Schlüssel zu eruieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde nicht entsprochen.

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Die Kontrollabteilung hat in ihrem Bericht über die Prüfung des Handkassenwesens
der Stadtgemeinde Innsbruck, Zl. KA-11/2004 vom 17.9.2004 im Rahmen der Aufbereitung der rechtlichen Grundlagen die für die Gewährung einer Kassenverlustentschädigung maßgeblichen Richtlinien durchleuchtet und in diesem Zusammenhang
u.a. darauf hingewiesen, dass die zur Erreichung einer bestimmten Punkteanzahl
festgesetzten Wertgrenzen nie angehoben worden und seit mehr als
30 Jahren unverändert geblieben sind. Nachdem auch andere Zuerkennungsrichtlinien teilweise überholt und weitgehend nicht mehr zeitgemäß waren, sah die Kontrollabteilung die Notwendigkeit einer inhaltlichen Überarbeitung der Richtlinien, weshalb empfohlen worden ist, die diesbezüglichen Bestimmungen neu zu formulieren.
Im damaligen Anhörungsverfahren hat das Amt für Personalwesen angekündigt, an
eine Überarbeitung der diesbezüglichen Richtlinien heranzugehen.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2004 wurde der Kontrollabteilung seitens der betroffenen Dienststelle berichtet, dass hinsichtlich einer umfassenden Überarbeitung der
Richtlinien für Kassenverlustentschädigungen beabsichtigt sei, dies gemeinsam mit
einer Neuregelung des gesamten Nebengebührenkataloges zu erledigen.
In weiterer Folge habe der Vorstand des Amtes für Personalwesen den Sachstand in
Bezug auf die Kassenverlustentschädigung anlässlich der Abteilungsleiterbesprechung
am 1.8.2005 erläutert. In diesem Rahmen sei darauf hingewiesen worden, dass sich
für laufende und bereits bestehende Kassenführungen zumindest dzt. keine Änderungen ergäben, bei neuen Kassenführungen jedoch die inzwischen angehobenen Wertgrenzen zu berücksichtigen seien. In weiterer Folge ist ein entsprechendes Informationsschreiben mittels Mail am 2.8.2005 an die Abteilungsleitungen ergangen.
In der Stellungnahme zum Follow up 2005 hat das Amt für Personalwesen der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der Bargeldumsatz der EmpfängerInnen einer Kassenverlustentschädigung nach alter Rechtslage mittlerweile erhoben worden sei und bei
jenen, deren Umsatz unter oder über den alten Grenzen liege, die Entschädigungen
entsprechend angepasst werden würden. Weiters seien inzwischen bereits drei der

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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