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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.171

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Eine Einschau in den Voranschlag der Stadtgemeinde Innsbruck für das Rechnungsjahr 2007 zeigte, dass die oben angesprochene Maßnahme umgesetzt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet der jeweilige
Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden Projekte detailliert dargestellt
werden. Nach den für die Erstellung des Investitionsplanes festgelegten Richtlinien
sind die Mittelanmelder u.a. verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen
Vorhaben ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 750.000,00 unbedingt für jedes
einzelne dieser Vorhaben die zu erwartenden Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben, aufgeteilt auf die angegebenen Jahre zu ermitteln und bekannt zu geben.
Die Kontrollabteilung hat diese Thematik in der Vergangenheit sowohl in ihren Follow
up-Berichten als auch in ihren Berichten über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck wiederholt behandelt und festgestellt, dass
diese Auflage von den Fachabteilungen vereinzelt nicht erfüllt worden ist. Eine zuletzt
durchgeführte stichprobenartige Prüfung der einschlägigen Unterlagen für das Jahr
2005 zeigte, dass die Folgeeinnahmen bzw. -ausgaben bei den Anmeldungen für die
mittelfristige Finanzplanung in einigen Fällen, vornehmlich im Bereich der IIG bzw.
IISG, nicht angegeben worden sind.
Die Kontrollabteilung empfahl zu dieser Problematik generell, künftig noch intensiver
auf die Bekanntgabe von Folgeeinnahmen und/oder –ausgaben bei neuen bzw. noch
nicht begonnenen Projekten über € 750.000,00 Gesamtkosten zu achten und deren
Angabe gegebenenfalls von den Fachabteilungen auch nachzufordern, zumal die
MA IV in diesem Zusammenhang im Pkt. 2.4 der jährlich verlautbarten Grundsätze für
die Erstellung eines Investitionsplanes von vornherein auch darauf hinweist, dass nur
noch Projekte in die Investitionsplanung aufgenommen werden, deren Finanz- und
Betriebsfolgekosten genau dargelegt sind. In der Stellungnahme dazu betonte die
MA IV – Finanzverwaltung und Wirtschaft, dass bei den Besprechungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Investitionsplanes immer und eindringlich auf die
Verpflichtung zur Angabe der Folgeeinnahmen und/oder –ausgaben hingewiesen
wird, auch unter Bezugnahme auf die diesbezüglichen Ausführungen der Kontrollabteilung.
In Beantwortung einer diesbezüglichen erneuten Anfrage der Kontrollabteilung im
Zuge der Follow up-Einschau 2006 bestätigte die MA IV, dass im Rahmen der Erstellung des Investitionsplanes 2007 – 2010 die Bekanntgabe von Folgeausgaben bzw.
Folgeeinnahmen bei Großprojekten mit Gesamtkosten ab € 750.000,00 eingefordert
worden ist. Bei der Erstellung des Investitionsplanes 2008 – 2011 werde die Bekanntgabe wie bisher zwingend vorgeschrieben und eingefordert. Ohne Bekanntgabe soll
kein neues Vorhaben aufgenommen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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