Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.173
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Bei der Einschau in den Vermögens- und Schuldennachweis 2004 stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der Bilanzposition „Finanzanlagen“ die Beteiligung an der
„Reitsportzentrum Igls GmbH“ (in der Höhe von 1 % bzw. € 370,00) nicht, im Beteiligungsbericht der MA IV (Stand November 2004) jedoch schon enthalten ist. Der zuständige Referent wurde von dieser Feststellung in Kenntnis gesetzt und hat eine
Aufnahme dieser Beteiligung in der Vermögensrechnung 2005 zugesagt.
Im Rahmen der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2005 der Stadtgemeinde
Innsbruck konnte die Kontrollabteilung feststellen, dass die Aufnahme dieser
Beteiligung im Vermögens- und Schuldennachweis 2005 unter den Finanzanlagen bei
den Wertpapieren (Wertrechten) des Anlagevermögens erfolgt ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Rahmen des Berichtes über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
IV. Quartal 2004, Zl. KA-20/2004 gelangte eine Auszahlungsanordnung des Amtes für
Kinder- und Jugendbetreuung an den Verein „Ferienkolonie Hötting-Wildmoos“ zur
Überprüfung. Der Verein, der zum Prüfungszeitpunkt im Jahre 2004 wieder rd. 150
Kindern einen Urlaub in Wildmoos ermöglichte, wurde von der Stadt auf zwei Schienen gefördert. Der Verein erhielt im Jahr 2004, wie andere Kinder- und Jugendorganisationen mit solchem Angebot auch, einen „Kostenzuschuss“ für die Organisation
dieser Ferienaktion, zusätzlich jedoch auch einen „Sonderbeitrag“ in annähernd gleicher Höhe. Dieser „Sonderbeitrag“ wurde auf Grund des StS-Beschlusses vom
28.2.2001 gewährt.
Die Kontrollabteilung bemängelte im Zusammenhang mit dem „Sonderbeitrag“ das
Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein, weiters,
dass an den Verein mehr, als vom StS förmlich beschlossen, ausbezahlt wurde. Der
Grund lag in einer fehlerhaften Formulierung des Beschlusstextes in der seinerzeitigen
Vorlage des Amtes, der sodann nicht mehr korrigiert wurde.
Die Kontrollabteilung regte generell an, in Vorlagen sowohl die Dauer (einmalig,
befristet, unbefristet) als auch die Art (Subvention oder vertragliche Verpflichtung)
von Fördermaßnahmen genauer zu präzisieren.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2005 wurde angekündigt, dass dem StS ein Subventionsvertrag zur Genehmigung vorgelegt werde, in dem die Förderungen der Stadt
transparent aufgezeigt werden.
Bei der diesjährigen Einschau wurde mitgeteilt, dass der StS-Beschluss betreffend
den Sonderbeitrag nun in korrigierter Form am 6.7.2006 neu beschlossen wurde.
Weiters wurde in dieser Vorlage klar festgehalten, dass die Kindersommerferienaktion
„eine unbefristete Förderungsmaßnahme in Form einer Subvention“ darstellt. Somit
ist nun sowohl der Kostenzuschuss (StS vom 28.2.2001) als auch der Sonderbeitrag
in korrekter Weise durch Beschlüsse des StS gedeckt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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