Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.175

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wandsentschädigung“ (unbefristet) weiter zu gewähren sei. Damit sollen Beratungstätigkeiten des Bezirksschulinspektors als Organ des Bundes bei Aufgaben des Schulerhalters Stadt pauschal entlohnt werden. Art und Umfang dieser Dienstleistungen
(offenbar neben den Aufgaben als behördliches Aufsichtsorgan) wurden nicht näher
umschrieben. Die Kontrollabteilung erinnerte in diesem Zusammenhang an die Bewilligungspflicht von Ausgaben durch den StS bzw. GR, die im Haushaltsplan nicht oder
nicht für diesen Zweck vorgesehen sind. Die Kontrollabteilung empfahl, die Geschäftsgrundlage dieses Entgeltes auf eine stadtrechtsgemäße Basis zu stellen. Im
Anhörungsverfahren wurde ergänzend mitgeteilt, dass die zit. Verfügung des
Bürgermeisters durch ein Schreiben des Amtes für Personalwesen an den
Bezirksschulrat bestätigt wurde. Es werde nun angestrebt, gemeinsam mit dem Amt
für Personalwesen die Geschäftsgrundlage dieses Entgeltes rechtlich zu dokumentieren.
Im Rahmen der Follow up-Einschau 2005 teilte das Amt für Erziehung, Bildung und
Gesellschaft mit, dass in Absprache mit dem Amt für Personalwesen Verhandlungen
mit dem Landesschulrat für Tirol als Vertreter des Dienstgebers des Bezirksschulinspektors aufgenommen wurden. Die städt. Zulage sollte hinkünftig bundesdienstrechtskonform als Gehaltsbestandteil über die Gehaltsverrechnung des Landesschulrates laufen. Die Verhandlungen sind noch im Laufen.
Der Stellungnahme zur nunmehrigen Einschau konnte entnommen werden, dass dem
Bezirksschulinspektor für Innsbruck-Stadt seit Herbst 2006 keine diesbezügliche Zulage seitens der Stadt mehr ausbezahlt wird, sondern diese Zahlung mittlerweile über
die Besoldung des Landesschulrates erfolgt. Eine Nachschau auf der betreffenden
HH.-Stelle (1/200100-728000 – Schulverwaltung – Entgelte für sonstige Leistungen)
bestätigte am 11.12.2006 die Auszahlung eines Betrages von € 1.380,00 (mtl.
€ 230,00 für die Monate Juli bis Dezember 2006) an den Landesschulrat für Tirol als
Zahlungsempfänger.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Bei einer Belegkontrolle im II. Quartal des Jahres 2005 wurde eine Rechnung betreffend einen jährlich pauschalierten Erhaltungsbeitrag für einen Kinderspielplatz überprüft, wobei sich in Bezug auf die rein rechnerische Richtigkeit kein Grund für eine
Beanstandung ergeben hat.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass auf Grund eines am
19.12.1995 mit einer Bauträgergesellschaft abgeschlossenen Vertrages die Stadtgemeinde Innsbruck u.a. für die künftige Erhaltungsarbeit und Pflege des gemeinsam
genutzten Spielplatzes einen jährlichen Beitrag von € 4.360,37 wertgesichert leistet.
Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Höhe dieses pauschalierten Kostenbeitrages nach einer Beobachtungszeit von 5 Jahren ab Inbetriebnahme des Spielplatzes
dahingehend zu überprüfen ist, ob der Spielplatz von der Allgemeinheit im erwarteten
Ausmaß angenommen wird. Bei einer schon vor längerer Zeit gehaltenen Nachschau
wurde konstatiert, dass dies nicht der Fall sei. Ein Aktenvermerk darüber wurde allerdings nicht verfasst.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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