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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.191

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erfolgen. Demzufolge wird die betreffende Vp. im Jahr 2006 mit den im Vorjahr angefallenen Flugkosten belastet werden.
Dazu empfahl die Kontrollabteilung, zukünftig auf eine korrekte kontenmäßige Zuordnung der bei den einzelnen Dienststellen jeweils anfallenden Nebengebühren besonderes Augenmerk zu legen. Im damaligen Anhörungsverfahren dazu versicherte die
zuständige Dienststelle, dass sie dieser Empfehlung selbstverständlich nachkommen
werde.
Auf die Nachfrage der Kontrollabteilung bei der Follow up-Einschau 2006 betreffend
die Realisierung der damals ausgesprochenen Empfehlung sowie die avisierte Durchführung der Korrekturbuchung der im Dezember 2005 getätigten Dienstreise eines
Abteilungsleiters für den Jänner 2006 wurde seitens der zuständigen Dienststelle mitgeteilt, dass, wie schon seinerzeit angekündigt, der Empfehlung der Kontrollabteilung
vollinhaltlich entsprochen werde. Besonderes Augenmerk werde auf die richtige Verbuchung auf die einzelnen TA und auf die Zuordnung zum richtigen Rechnungsjahr
gelegt.
Die Korrekturbuchung auf der betreffenden Vp. zu Lasten des Haushaltsjahres 2006
der zum damaligen Prüfungszeitpunkt noch nicht verbuchten Flugkosten der gegenständlichen Dienstreise ist in der Zwischenzeit erfolgt und konnte anhand des entsprechenden Kontoauszuges nachvollzogen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

45

In Verbindung mit der Behandlung des Personalaufwandes hat die Kontrollabteilung
beim Kapitel „Nebengebühren und Zulagen“ stichprobenartig in die unter der Lohnart
264 – Stenotypistenzulage zur Auszahlung gelangten Entgelte Einsicht genommen.
Resümierend zu diesem Kapitel wurde bemerkt, dass die der Einführung der Stenotypistenzulage seinerzeit zugrunde gelegten Motive nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen und ihre Gewährung aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß
erscheint. Die Kontrollabteilung hat deshalb empfohlen, die Beibehaltung dieser Zulage zu überdenken.
Als Reaktion im Anhörungsverfahren hat das geprüfte Amt für Personalwesen mitgeteilt, dass es eine Neuzuerkennung seit Jahren nicht mehr gebe. Die Zulage jenen,
jährlich weniger werdenden und ausschließlich weiblichen Bezieherinnen abzuerkennen sei rechtlich nicht unproblematisch und unabhängig davon auch nicht beabsichtigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

46

Im Rahmen der Prüfung der Nebenansprüche konstatierte die Kontrollabteilung, dass
im TA 900210 – „Rechnungswesen“ Einnahmen auf den Postengruppen 849000 bzw.
849100 mit der Bezeichnung Nebenansprüche (insgesamt € 8.664,12) ausgewiesen
waren. Hierbei handelt es sich jedoch um Kostenersätze (wie Mahnspesen, Zinsen,

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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