Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.194

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Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass das in der Vereinbarung genannte Entlohnungsschema keine Anwendung mehr findet. Den Vorschreibungen
werden nunmehr die (höheren) Gehaltsansätze nach dem Vertragsbedienstetenreformgesetz zu Grunde gelegt. Auf den angeforderten Lohnkostennachweisen waren
neben den Schemabezügen auch Überstundenvergütungen, Fahrtkostenzuschüsse
sowie Beiträge zu einer Pensionskasse ausgewiesen. Die gehandhabte Vorgangsweise
entsprach nicht dem Inhalt der Benützungsvereinbarung.
In der betreffenden Stellungnahme des Amtes wurde mitgeteilt, dass bezüglich der
empfohlenen Überarbeitung der Vertragsgrundlage Gespräche im Laufen wären und
das Ergebnis ehest mitgeteilt würde.
Zur jetzigen Einschau teilte das Amt mit, dass Gespräche mit der Leitung des Universitätssportinstitutes stattgefunden hätten, sich an der Situation jedoch nichts verändert habe.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde nicht entsprochen.

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Eingesehen wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Gesundheit, Markt und Veterinärwesen über schulärztliche Tätigkeiten an einer Volksschule. Die Rechnungslegung erfolgte mittels eines Formulars des Landes Tirol zu § 86 des Tiroler
Schulorganisationsgesetzes (Verrechnung des Kostenbeitrages Land von 40 % zu den
Zahlungen des Schulerhalters Stadt). Im gegenständlichen Falle wurde gem. den Angaben des Antrags neben dem Entgelt für die Arbeitszeit auch die Kosten der Fahrt
zwischen dem Wohnsitz der Ärztin sowie der Volksschule in Höhe eines vollen Stundensatzes pro Tag sowie ein Kilometergeld bezahlt.
Auf Anfrage der Kontrollabteilung zur Art der Berechnung von Fahrzeit und Kilometergeld verwies das Amt auf die Aufrundungsregel im vorgenannten Gesetz (voller
Stundensatz für jede angefangene Arbeitstunde), die von den Ärzten verschieden
interpretiert würde. Manche würden Arbeitszeit und Fahrzeit getrennt auf volle Stunden runden (Doppelrundung), andere erst in Summe (Einmalrundung).
Die Kontrollabteilung empfahl, die Schulärzte dahingehend zu sensibilisieren, dass
jeweils nur der tatsächliche Arbeits- und Fahrzeitaufwand in das Formular eingetragen wird, welcher dann in Summe aufgerundet werden sollte. Lt. Stellungnahme des
Amtes entsprechen die für den schulärztlichen Dienst der Stadt Innsbruck den Tiroler
Durchschnittswerten, jedoch würde die Anregung der Kontrollabteilung zum Anlass
genommen, um zu versuchen eine Standardisierung der schulärztlichen Abrechnungen herbeizuführen.
Zur jetzigen Einschau teilte das Amt mit, dass bei einer Schulärztinnenbesprechung
vom September 2006 die Rechnungslegung diskutiert wurde und nunmehr pro Honorarnote im Allgemeinen zumindest 3 Untersuchungstage in Rechnung gestellt und die
Rundung mathematisch nach Addition von Untersuchungszeit und Fahrzeit erfolgen
würde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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