Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_03-Maerz.pdf
- S.33
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- 232 -
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
20.4
I-OEF 29/2007
Jungbürgerfeier, Einladung aller
jungen Innsbruckerinnen und
Innsbrucker mit Hauptwohnsitz
in Innsbruck (GR Dr. KrammerStark)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Dr. Krammer-Stark eingebrachten dringenden Antrag (Seite 221)
wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Dr. Krammer-Stark: Ich würde
mir die Annahme des Antrages wünschen.
Wenn das nicht möglich erscheint, dann
beantrage ich
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Mag. Yildirim: Wir wissen, dass das
natürlich kein neuer Antrag ist, das hat GR
Dr. Krammer-Stark bereits ausgeführt. Ich
möchte einfach die Wichtigkeit dieses
Antrages noch einmal unterstreichen und
um die Zustimmung zu dem Antrag bitten.
Ich halte es aus integrationspolitischen
Gründen sehr wichtig, dass auch junge
Menschen, die hier aufwachsen und aus
unterschiedlichen Gründen noch keine
Staatsbürgerschaft haben, weil z. B. die
Aufenthaltsdauer noch nicht reicht, dass
diese die Staatsbürgerschaft erwerben
können, an dieser Veranstaltung teilnehmen. Ich finde es als einen wichtigen Akt,
diesen Personenkreis in die Veranstaltung
als zukünftige Wählerinnen und Wähler
miteinzubinden. Ich finde das wäre ein
wichtiges Zeichen der Akzeptanz, wenn
man diesen Jungbürgerinnen und
Jungbürgern die Chance bzw. das Signal
gibt, dass sie der Gesellschaft wichtig und
willkommen sind. Ich finde das als einen
wichtigen Akt, um einfach mehr zu
sensibilisieren.
GR Weiskopf: Ich halte den Vorschlag
schon für gut und auch wichtig. Ich habe
mich davon inspirieren lassen, dass ich
zum gesamten Gemeinderat sprechen
soll, wenn es sich um einen Bericht oder
um eine Diskussion handelt.
GR-Sitzung 22.3.2007
Es könnte bei der Jungbürgerfeier auch
Jugendliche geben, die wenig später
eingebürgert werden und das Recht
bekommen, zu wählen. Diese Person war
dann bei der Feier dabei und es spricht an
und für sich nichts dagegen, weil es
sicherlich gut ist, sich mit dem zu konfrontieren. Was heißt es, wahlberechtigt in der
Stadt Innsbruck oder in Österreich zu
sein? Die Jugendlichen sind vielleicht
heute nicht wahlberechtigt, aber dafür
morgen und dann hätten sie die Feier
versäumt. Dafür gibt es eigentlich keinen
Grund.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich denke, dass
die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat die richtige Vorgehensweise
ist. Es sind durchaus Dinge zu prüfen,
denn es haben sich seit dem Jahr 2003
Änderungen ergeben. Ich bin froh, dass
wir jetzt nicht über die Annahme diskutieren, denn der Antrag muss gut beraten
werden. Es hängt bei der Jungbürgerfeier
noch einiges daran.
Letztendlich haben wir uns insofern
abgestimmt - ich darf GR Mag. Yildirim
insofern korrigieren -, dass alle, die auf
Gemeindeebene wahlberechtigt sind auch die Bürger der Europäischen Union
(EU) - immer eingeladen wurden und wir
die Feier darauf abgestellt haben. Die
Frage war dann, ob die Volljährigkeit oder
das Wahlalter entscheidend ist. Wir hätten
dann mit 16. Jahren die Jungbürgerfeier
und das ist ein ganz anderes Klientel. Das
heißt, dass wir österreichweit eine der
Städte und Gemeinden sind, die die
Jungbürgerfeier überhaupt in dem
Rahmen anbieten. Die Jungbürgerfeier
wird auch auf Grund des kulturellen
Angebotes und auch auf Grund der
Möglichkeiten, zu feiern, sehr gut angenommen. Es gehören einige Dinge noch
hinterfragt und geprüft, was zum Einbeziehen ist, dass es künftig eventuell so sein
sollte, dass mit 16. Jahren gewählt wird.
Das stellt sich dann natürlich ganz anders
dar und wäre eine neue Herausforderung.
Ich ersuche daher, dass wir den Antrag
dem Stadtsenat zuweisen, denn wir
können dann darüber beraten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Der
Antrag beschäftigt uns nunmehr schon
zum zweiten Mal. Ich stelle fest, dass hier