Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf

- S.14

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7.

Europaratskongress "Erbe und
Moderne 2007" vom 3. bis 5. Oktober 2007 in Innsbruck, Satzung

8.1

Collegium der Gesellschaft Jesu
- Canisianum, Sanierung der
Kastenfenster an der Westfassade hofseitig Tschurtschenthalerstraße 7

Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 18.4.2007:
Beiliegende Richtlinie für die Tagung
"Erbe und Moderne 2007" vom 3. bis 5.
Oktober 2007 in Innsbruck, wird beschlossen.
Es ist uns gelungen, diesen Europaratskongress nach Innsbruck zu bekommen,
wo wir in dieser Frage doch Theorie und
Praxis unseren Kollegen von Europa
vorstellen können. Um einen Umsatzsteuersatz von 10 % auf die Teilnahmegebühren geltend zu machen, ist es notwendig,
dass wir die hier angeführte Richtlinie
beschließen. Das heißt, dass wir zur
Abwicklung dieses Europaratskongresses
einen gemeinnützigen Betrieb errichten,
der nach dem Kongress wiederum seine
Tätigkeit einstellt.
Ich bitte die Mitglieder des Gemeinderates, diese Richtlinie, die dazu dient, dass
viele Architekten bzw. Architektinnen,
Bürgermeister, Stadträte bzw. Stadträtinnen nach Innsbruck kommen und sich hier
von diesem Spannungsfeld überzeugen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
möchte mich ausdrücklich bei der Frau
Bürgermeisterin als Vorsitzende des
Kulturausschusses bedanken, dass es ihr
gelungen ist, diesen Europaratskongress
nach Innsbruck zu bringen. Er ist gerade
in dem Spannungsfeld, das wir auch
häufig zu bearbeiten haben, eine wichtige
Veranstaltung, der ich mit großem
Interesse entgegensehe. Dafür mein
herzlicher Dank an die Frau Bürgermeisterin für den großen Einsatz, den sie
geleistet hat. (Beifall)
Beschluss (einstimmig):

IV 2723/2007

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 4.4.2007:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Objektes Tschurtschenthalerstraße 7, dem Collegium der Gesellschaft Jesu - Canisianum, für die Sanierung der Kastenfenster an der Westfassade hofseitig, einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 15.205,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

8.2

IV 2724/2007
Auto-Linser GesmbH & Co KG,
Fassadensanierung Leopoldstraße 18

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 4.4.2007:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Leopoldstraße 18, der Auto-Linser GmbH & Co KG,
für die Fassadensanierung einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 35.150,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

Der Antrag des Stadtsenates vom
18.4.2007 (Seite 247) wird angenommen.
8.3
8.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

IV 2725/2007
Mag. Breitler Eva, Fensteraustausch Schmelzergasse 20

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 4.4.2007:

GR-Sitzung 19.4.2007