Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf
- S.77
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Zu Frage 5.: Am 5.12.2006.
Zu Frage 6.: Ich war damals zu dem
Zeitpunkt in Verhandlung.
Zu Frage 7.: Es wurde vereinbart, dass die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) keine Gewähr für einen
bestimmten Ertrag, ein bestimmtes
Ausmaß oder eine bestimmte Beschaffenheit der Liegenschaft leistet.
Zu Frage 8.: Nein.
Zu Frage 9.: Ja.
Zu Frage 10.: Mit der Firma Immo
Concepta Grundverwertungs GesmbH.
Zu Frage 11.: Der Geschäftsführer der
Firma Immo Concepta Grundverwertungs
GesmbH wurde von der Bürgergarten
Errichtungs- und Verwaltungs-GesmbH
mit dem Verkauf der im Projekt Bürgergarten entstehenden Flächen beauftragt und
bevollmächtigt. Das dürften Sie schon
gewusst haben, das betrifft Dr. Oberfrank.
Zu Frage 12.: Nein.
35.5
Situation in den Innsbrucker
Pflichtschulen, zusätzliches Personal für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
oder mit Behinderung (Die Innsbrucker Grünen)
StR Mag. Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 296) Folgendes mit:
Von den 22 gestellten Fragen können nur
drei oder vier beantwortet werden. Die
Fragen 1., 2., 3., 4., 6., 7., 9., 10., 11., 12.,
14., 15., 16., 17., 18., 19., 20., 21. und 22.
sind à limine zurückzuweisen, da sie
weder den eigenen noch den übertragenen Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck
als Gemeinde betreffen. In diesen Fragen
werden ausschließlich Angelegenheiten
angesprochen, die entweder im Bereich
der unmittelbaren Bundesverwaltung
durch das Amt des Bezirksschulrates
Innsbruck-Stadt oder als mittelbare
Bundesverwaltung durch die Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Stadt
administriert werden.
Zu Frage 5.: Nein.
Zu Frage 8.: Nein.
GR-Sitzung 19.4.2007
Zu Frage 13.: Seit dem Jahr 2000 werden
in der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder und in den Integrationsklassen
der betreffenden Volks- und Hauptschulen
zur Unterstützung des pädagogischen
Personals Personen eingesetzt, die im
Rahmen ihrer Tätigkeit unter Aufsicht des
pädagogischen Personals Schulkinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf
(SPF) betreuen. Die Tätigkeit dieses
Hilfspersonals umfasst ausschließlich
nicht pädagogische Belange.
Derzeit sind 17 Personen während des
Schuljahres im Einsatz. Die schulmäßige
Aufteilung gliedert sich wie folgt: Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder
87 Wochenstunden, Volksschule Amras 27,33 Wochenstunden, Hauptschule
Müllerstraße 13,33 Wochenstunden,
Volksschule Hötting 13 Wochenstunden,
Hauptschule Reichenau
13,33 Wochenstunden, Volksschule
Angergasse 26,66 Wochenstunden und
Volksschule Innere Stadt
26,66 Wochenstunden.
36.
Beantwortung der Anfragen aus
der Gemeinderatssitzung am
22.2.2007
36.1
Stadtpark Rapoldi, Maßnahmenkatalog zur Hebung der allgemeinen Sicherheit, Umsetzung
(GR Psaier)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur Anfrage von GR Psaier und Mitunterzeichner Folgendes mit:
Hier muss entweder ein Missverständnis
oder ein Recherchefehler vorliegen. Ein
solcher Maßnahmenkatalog ist weder vom
Stadtpolizeikommando noch von der
Polizeidirektion der Stadt Innsbruck je
vorgelegt worden.
Damit erübrigen sich auch die Antworten
zur Frage 2.
Auch die Frage 3. erübrigt sich damit.
Zu Frage 4.: Die Schutzzonen sind mit
Wirkung vom 26.3.2007, 00.00 Uhr
umgesetzt und gemäß § 36 des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft.