Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf

- S.96

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- 330 -

wird die Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH
(TFG) aufgefordert, das derzeit geltende
Züricher Modell lärmabhängiger Landgebühren zu einem Innsbrucker Modell
weiterzuentwickeln.
Dabei mögen unter Einbindung des
Flughafen-Umweltforums (FLUF) und
unter Beauftragung von Univ. Prof. Dipl.Ing. Dr. Tiefenthaler, Institut für Infrastruktur der LFU (Arbeitsbereich für Straßenbau und Verkehrsplanung), aufbauend auf
seiner 2004/2005 vorgenommenen
Plausibilitätsanalyse der Fluglärmmessung
durch das Amt der Tiroler Landesregierung und insbesondere auf seinen daraus
abgeleiteten Entscheidungskriterien für die
Entwicklung eines Innsbrucker Modells für
lärmabhängige Flughafengebühren
folgende Fragestellungen einfließen:
-

Verbesserung von Erfassung,
Messung und Auswertung

-

Auswertung aller Flugzeugtypen

-

Prüfung der Zweckmäßigkeit des
Heranziehens anderer Messstellen

-

Berücksichtigung von Start und
Landung

-

Beurteilung ob Schallereignispegel
(SEL) oder LA max (maximaler
Schallpegel)

-

Statt Einteilung in Lärmklassen
stetige Funktion verwenden

-

Progressive Gebührengestaltung exponentieller Anstieg und Spreizung
zwischen höchstem und niedrigstem
Entgelt

-

Unterscheidung Tag/Abend/Nacht
(laut Richtlinien der Europäische Union {EU}) und nach Wochentag/ende

-

Einbeziehen lokaler Betroffenheiten

-

Dynamisierung des Entgeltmodells

-

Monitoring, Reporting.

Mag. Schwarzl e. h.

38.13 I-OEF 54/2007
Richtlinien zur Förderung für
den Einbau von Lärmschutzfenstern bei AnrainerInnen des FlugGR-Sitzung 19.4.2007

hafens Innsbruck (StR
Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Es geht bei diesem
Antrag um Richtlinien für Lärmschutzfenster für die Flughafenanrainer. Dies in
Anlehnung an einen Antrag von Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, den der
Gemeinderat im Jahr 2004 angenommen
hat, der aber von der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) "schubladisiert"
wurde. Ich möchte dieses Anliegen
erstens von der Aufkommensneutralität
der Lärmabhängigen entkoppeln und
zweitens von der Umsetzung des BundesUmgebungslärmschtzgesetz (ULG)
abkoppeln, weil ich glaube, dass wir
schneller und besser sein können, als
dieses Gesetz vorgibt.
Ich versuche in dem Antrag auch den
Nachweis zu führen, dass die behauptete
Aufkommensneutralität der lärmabhängigen Flughafengebühren eigentlich nicht
notwendig ist. Ich kann Ihnen dann auch
von einigen Gesprächen mit dem Flughafen Zürich berichten, wo ich mich schlau
gemacht habe. Zürich wird immer als
Modell für die Stadt Innsbruck dargestellt.
Nur, man hat sich von Seiten der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) nur Teile
des Züricher Modells herausgepickt.
Vieles was dort sehr gut ist, gibt es bei uns
nicht.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und
Abfallwirtschaft, wird beauftragt, in
Zusammenarbeit mit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), dem Amt der
Tiroler Landesregierung -Technischer
Umweltschutz sowie dem FlughafenUmweltforum (FLUF) und anderen
Expertinnen und Experten Richtlinien für
die Förderung von Lärmschutzfenstern bei
Flughafenanrainerinnen und Flughafenanrainern auszuarbeiten.
Diese sind nicht als Ersatz, sondern als
immissionsseitige Ergänzung emissionsseitiger Fluglärmreduktionsmaßnahmen zu
sehen.
Dabei sollen in Präzisierung eines ähnlich
lautenden Antrages von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger vom Februar 2004, der von
der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH