Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf

- S.98

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- 332 -

Der zuständige Referent bzw. die zuständigen Abteilungen werden daher ersucht,
die notwendigen Schritte zu setzen,
1.

2-

dass die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter jener städtischen Dienststellen und Betriebe mit städtischer
Beteiligung (z. B. Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG {IIG},
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH {NHT}), die mit
Baumpflege befasst sind, laufend
Aus- und Fortbildung in Sachen
sachgerechter Baumpflege gemäß
ÖNORM L 1122 durch Fachleute mit
Baumpflegeausbildung (Fachagrarwirte, Landschaftsgärtnerinnen und
Landschaftsgärtner und Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten und auch Förster mit entsprechender Baumpflegeausbildung) erhalten;
dass Fremdvergaben betreffend
Baumpflege und Baumschnitt nur an
solche Unternehmen erfolgen, welche
entsprechend qualifiziertes Personal
vorweisen können und die Vorgaben
der ÖNORM L 1122 einhalten.

Mag. Schwarzl e. h.
38.16 I-OEF 57/2007
Projekt "Begegnungszone",
Prüfung und Vorstellung (GR
Mag. Pitscheider)
GR Mag. Pitscheider: Mein Antrag
beschäftigt sich mit dem Konzept der
Begegnungszone bzw. mit dem Konzept
des Shared Space von Hans Mondermann. Das Grundprinzip ist Miteinander
statt Gegeneinander im Straßenraum.
Zurzeit gibt es bei uns das Prinzip der
Trennung des Gehweges, des Fahrradweges und der Autospur. Je höher die
Querungen von Fußgängern sind und
auch je mehr Autos fahren, desto besser
kann dieses Prinzip angewendet werden.
Nicht die Trennung, sondern die komplette
Gleichstellung ist das Grundprinzip. Das
funktioniert auch bei hohem Verkehrsaufkommen sehr gut.
Ich stelle folgenden Antrag:
GR-Sitzung 19.4.2007

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen Ämter werden ersucht,
ein Projekt für eine "Begegnungszone" in
Innsbruck zu prüfen und dem Stadtsenat
vorzustellen. Da für die Straßenraumgestaltung Geld benötigt wird, soll auch
geprüft werden, inwieweit eine Förderung
durch die Europäische Union (EU) möglich
ist.
Mag. Pitscheider e. h.

38.17 I-OEF 58/2007
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. V, Sport, Formblatt für Jahressubventionen, Aufnahme der
Frage der Aufteilung der Vereinsleistung an Frauen und Männern (GR Hof)
GR Hof: Einen kurzen und fast selbsterklärenden Antrag stelle ich heute. Es geht
wieder zurück in den Gender-Bereich,
allerdings im Bereich des Sportes. Es geht
mir darum, einmal herauszufinden, wie
sich unsere Sportsubventionen im
Gender-Bereich auswirken, wie viel davon
kommt eigentlich Frauen und Männern zu
Gute.
Es würde sich anbieten, in das Formular
für Jahressportsubventionen eine Kategorie aufzunehmen, denn es gibt schon ein
paar abgefragte Kategorien, die von den
Vereinen und Verbänden ausgefüllt
werden. Z. B. wird gefragt, zu wie viel
Prozent die Leistungen Innsbrucker
Bürgerinnen und Bürgern und NichtInnsbrucker Bürgerinnen und Bürgern zu
Gute kommt. Das ist in Prozent anzugeben. Wie viel in Prozent - das wird bei
den meisten geschätzt - Arbeitsstunden
werden im Verein unentgeltlich und
entgeltlich geleistet.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
In das Formblatt für Jahressubventionen
der Mag.-Abt. V, Sport, wird die Frage
aufgenommen, zu welchem Prozentsatz
die Vereinsleistung Frauen und Männern
zu Gute kommt.
Hof e. h.
Damit könnten wir einfach einmal eine
gewisse Grundlage bekommen, wie es mit