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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.77

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- 407 -

von der Stadt Innsbruck gewährten
€ 60.000,--. Selbst wenn man ein Drittel
bzw. zwei Drittel rechnet, so rechnet sich
das immer noch. Es ist also eine Maßnahme, die sich absolut rechnet.
Wir beschließen heute die Förderungsrichtlinien für den nachträglichen Einbau
von Personenliften in Wohnhäusern im
Stadtgebiet Innsbruck. Das sind Maßnahmen, die den Menschen in dieser Stadt
zugute kommen und ihnen wirklich das
Leben in unserer Stadt lebenswerter
machen. Letztendlich sind sie auch für
Tirol und Österreich beispielhaft, denn
außer der Stadt Linz gibt es noch keine
Landeshauptstadt, die den nachträglichen
Lifteinbau fördert. Ich glaube, darauf
dürfen wir auch stolz sein. (Beifall)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Als
Sozialreferent begrüße ich natürlich diese
Maßnahme überaus. Wir haben uns auch
bei den letzten Budgetverhandlungen
dafür eingesetzt, dass entsprechende
Mittel bereitgestellt werden. Dies nicht
wissend, dass StR Dr. Pokorny-Reitter
hier schon gewisse Zusagen erhalten hat.
Es hat uns gefreut, dass wir diesbezüglich
gemeinsam tätig geworden sind.
Alle Mitglieder des Gemeinderates werden
zustimmen, dass es eine sozialpolitische
Zielsetzung in unserer Stadt und darüber
hinaus sein muss, die Menschen möglichst lange in den eigenen vier Wänden
zu halten. Dies durch den Ausbau der
ambulanten Dienste, Hauskrankenpflege,
Heimhilfe, Essen auf Rädern, insbesondere natürlich auch durch die Erhaltung der
Mobilität, und zwar durch den Einbau
eines Liftes.
Ich habe in der Vergangenheit immer
wieder erlebt, dass Personen nur deshalb
in eine Seniorenwohnung wollen oder
sogar in ein Wohn- und Pflegeheim gehen
müssen, weil sie einfach nicht mehr in der
Lage sind, die Stockwerke zu bewältigen.
Einmal habe ich ein "Goldenes Jubelpaar"
besucht, welches im vierten Stock wohnt.
Ich bin sehr zügig in den vierten Stock
gegangen und habe zu dem Jubelpaar
gesagt, dass es ziemlich anstrengend sein
muss, tagtäglich vier Stockwerke auf- und
abzusausen. Die Dame hat mir geantwortet, dass der vierte Stock jung erhält und
auf diese Weise der Kreislauf in Schwung
GR-Sitzung 24.5.2007

bleibt. Das ist die andere Seite. Wenn es
aber nicht mehr geht, ist es doch dramatisch. An und für sich ist das Stiegensteigen nicht so ungesund, aber wenn man
das nicht mehr kann, ist es natürlich eine
große Beeinträchtigung.
Unbeschadet der Sozialsituation, ist es
volkswirtschaftlich gesehen natürlich auch
nachteilig. Die Rechnung von StR
Dr. Pokorny-Reitter stimmt insofern nicht
ganz, denn wenn man in einer niedrigen
Pflegestufe ist, ist es so, dass der
Leistungsanteil jener, die sich die Wohnund Pflegeheime noch leisten können,
etwa bei 60 % liegt und damit die Sozialhilfe relativ geringer ist. Trotzdem ist der
Einbau von Personenliften richtig.
Ich habe immer wieder mit Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Zanon gesprochen, die gemeint hat, dass das Land Tirol
nicht mehr Geld ausgeben kann. Ich bin
der Auffassung, dass das Land Tirol
diesbezüglich mehr - wie auch andere
Bundesländer - tun sollte. 25 % sind eher
bescheiden, denn 30 % bis 40 % wären
angemessen. Die Leidtragenden sind die
Betroffenen, wenn wir nicht bereit sind,
hier einen gewissen Beitrag zu leisten.
Deshalb bin ich sehr für den Weg, dass
wir entsprechende Zuschüsse geben.
Wie dieser Antrag erstmals dem Stadtsenat vorgelegt wurde, hat er meine
Zustimmung deshalb nicht gefunden, weil
ein konkretes Paket für bestimmte
Häusergruppen geschnürt wurde. Ich habe
mir immer vorgestellt, dass wir allgemeine
Richtlinien brauchen und im Prinzip diese
Förderung für jedes Haus gelten sollte.
Wenn man sich das Ziel der Förderung
unter Punkt 1.2 vor Augen führt, wo es wie
folgt heißt:
"Ziel der Förderung ist die Erhöhung bzw.
die Aufrechterhaltung der Mobilität,
insbesondere älterer Mitbürgerinnen bzw.
Mitbürger und Menschen mit Behinderung, um deren Aufenthalt und Verbleib in
den eigenen vier Wänden möglichst lange
sicher zu stellen."
Das muss natürlich für alle Gebäude und
für alle Bürgerinnen bzw. Bürger dieser
Stadt gelten und nicht nur für jene, wo die
Stadt Innsbruck das Besiedelungsrecht