Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.83

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29.

III 6705/2006

Beschluss (einstimmig):

Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. AM - B5/2, Amras,
Bereich Kirchsteig, Bichlweg,
Luigenstraße, westlich der
Gp. 69/3 Richtung Norden, dem
Rideaurand entlang Richtung
Westen bis Gp. 50, nördlich von
Gp. 49 bis zur Philippine-WelserStraße, KG Amras (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AM B5, Zeichn. Nr. 3344), 2. Entwurf

Antrag des Bauausschusses vom
10.5.2007:

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Der Einspruchswerber beantragt, wie bereits zum ersten Entwurf, die nordseitige
Straßenfluchtlinie des Winkelfeldsteiges
im Bereich zwischen Kirchsteig 15 und
Bichlweg 8 zur Grundgrenze hin zu
verlegen.
Eine Änderung der Straßenfluchtlinie kann
derzeit nicht befürwortet werden, da
besonders im Hinblick auf eine künftige
Einhausung der Autobahn in Amras keine
Aussagen über künftig erforderliche
Verkehrsflächen gemacht werden können.
Da, abgesehen von der vorliegenden
Stellungnahme, im Bereich der Volksschule und der geplanten benachbarten
Wohnbebauung noch planerische
Überlegungen angestellt werden, die
möglicherweise auch Auswirkungen auf
den Bebauungsplan haben, wird eine
Verkleinerung des Planungsbereiches um
den Bereich zwischen Kirchsteig, Philippine-Welser-Straße, Geyrstraße und
Bichlweg vorgeschlagen. Dieser Bereich
kann im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes für den verbleibenden Teil von
Amras wieder einbezogen werden.
Die geforderten Verträge zur Projektsicherung des Wohnbauprojektes östlich der
Geyrstraße sowie für diesbezügliche
Straßen- und Spielplatzflächenabtretungen sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. AM - B5/2, Amras, Bereich Kirchsteig,
Bichlweg, Luigenstraße, westlich der Gp.
69/3 Richtung Norden, dem Rideaurand
entlang Richtung Westen bis Gp. 50,
nördlich von Gp. 49 bis zur PhilippineWelser-Straße, KG Amras (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AM - B5,
Zeichn. Nr. 3344), 2. Entwurf, wird,
verkleinert um den Bereich zwischen
Kirchsteig, Philippine-Welser-Straße,
Geyrstraße und Bichlweg, beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im verkleinerten
Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

30.

III 775/2007
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. AM - F34, Amras, Bereich der
Gp. 548/3, KG Amras (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F1, Zeichn.
Nr. 2925), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die geforderten Vereinbarungen zur
Projektsicherung sowie zur Sicherung der
Wegführung sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.5.2007:
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. AM - F34, Amras, Bereich der
Gp. 548/3, KG Amras (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F1,
Zeichn. Nr. 2925), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im

GR-Sitzung 24.5.2007