Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.104
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Gemeinderat verbündet. Es ist wirklich
nicht einsichtig, warum Anrainer des
Flughafens ungleicher behandelt werden,
als die Anrainer und Anrainerinnen von
Autobahnen, der Österreichischen
Bundesbahn (ÖBB), von Landesstraßen
oder jetzt bald auch von Gemeindestraßen, wenn wir die Förderungsrichtlinien
dann endgültig beschließen.
Allerdings unterscheide ich mich vom
Antrag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, der damals beantragt hat,
dass die Lärmschutzfenster aus dem
Überling der lärmabhängigen Gebühren
finanziert werden sollen, wenn die
Aufkommensneutralität aufgehoben ist. Ich
möchte beantragen, dass der Flughafen
das auf jeden Fall nach dem Verursacherprinzip fördern soll. Ich bin überzeugt
davon, wenn wir das beschließen, dann
wird der Flughafen in Kooperation mit der
Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB)
schnell die Aufkommensneutralität
aufheben. Ich glaube, dass das mittlerweile schon geht. Das habe ich im Antrag
genauer ausgeführt, aber das sage ich
jetzt nicht.
In einer Sache möchte ich auch gleich
warnen. Das Bundesumgebungslärmschutzgesetz ist hinsichtlich des Fluglärms
fast zu vergessen. Erstens ist die Stadt
Innsbruck mit der Gemeinde Völs nach
dem Gesetz ein Ballungsraum bis
800 Meter Höhe. Die Lärmschutzkarten
müssen bis zum Jahr 2012 und die
Aktionspläne bis zum Jahr 2013 fertig
sein. Das sind ewig lange Zeiten und
daher denke ich, dass wir das beschleunigen sollten. Vor allen Dingen sind die
Schwellwerte dem Fluglärm bzw. dem
Störungsfaktor von Fluglärm überhaupt
nicht angemessen. Diese liegen bei
65 Dezibel Dauerschallpegel untertags
und 55 Dezibel in der Nacht.
Es gibt böse Zungen, nicht bei den
Innsbrucker Grünen, sondern bei den
Experten und Expertinnen, die sagen,
dass das eine lex Fluglinien und eine lex
Innsbruck ist, weil man sich offensichtlich
bei den Schwellwerten immer wieder an
der Messstelle 1 Ursulinen orientiert, die
österreichweit diejenige Messstelle ist, die
die höchsten Fluglärmwerte überhaupt
hat. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen,
wenn wir das BundesumgebungslärmGR-Sitzung 28.6.2007
schutzgesetz anwenden, werden wir mit
dem Dauerschallpegel immer ganz knapp
unter den 65 Dezibel bleiben, weil
überhaupt der Dauerschallpegel zur
Beurteilung des Beeinträchtigungsfaktors
von Fluglärm völlig ungeeignet ist. Beim
Fluglärm geht es um die Lärmspitzen und
die Häufigkeit der Lärmspitzen.
Der Flughafen gibt in seiner Umweltbroschüre immer nur den Dauerschallpegel
an. Das wäre genauso, als wenn ich
sagen würde, dass ich zwei Mal im Jahr
so saumäßig Zahnweh habe und der
Zahnarzt sagt, dass ich aber über das
Jahr gesehen überhaupt keine Probleme
mit den Zähnen hatte. Das stimmt. Aber,
für den Fluglärm gelten einfach andere
Kriterien.
Ich bitte überhaupt bei allen Anträgen,
dass wir diese
über den Stadtsenat dem Umweltschutzausschuss zuweisen.
Der dritte Antrag geht ganz schnell.
Derzeit laufen die Messdaten von allen
drei Messstellen beim Amt der Tiroler
Landesregierung, bei Dipl.-Ing. Albert
Rinner, zusammen. Die Bürger, die das
wissen, rufen an, und fragen, welche
Maschine so laut war. War das eine
Landung? War das ein Start? Das ist
immer eine Holschuld. Es gibt Bürgerinnen
und Bürger, die das wissen. Manche
Bürgerinnen und Bürger wenden sich an
mich, dann erfrage ich das.
Die Stadt Salzburg ist hier sehr vorbildlich.
Ich habe nur eine Seite der Homepage der
Stadt Salzburg kopiert. Man kann sich dort
auf der Homepage über die Umwelt zum
Lärm hanteln. Man kommt dann zum
Bereich Fluglärm. Es gibt in der Stadt
Salzburg fünf Messstellen. Man kann jede
der fünf Messstellen eingeben und dann
bekommt man sozusagen die Daten nach
Uhrzeit mit dem maximalen Schallpegel,
mit der Schallereignisdauer in Sekunden,
den Start oder die Landung sowie die
Entfernung der Meter von der Messstelle.
Ich hätte gerne noch ein paar andere
Daten.
Es wäre doch im Sinne von Transparenz
toll, wenn Bürgerinnen und Bürger über
die städtische Homepage wissen, was los
war. Die gleiche Frage ist, was es nützt,