Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.168
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verwaltungsökonomischen Gründen sei deshalb zwischen dem Leiter
des GSB und dem Leiter der Abteilung für Personal der IKB AG zu jener
Zeit vereinbart worden, dass sämtliche Meldungen und Dienstgeberverzeichnisse im Sinne des BEinstG von der IKB AG erstellt werden würden, was auch der mittlerweile zwölfjährigen, betrieblichen Übung entspreche.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
ihr der nunmehr nachgereichte Aktenvermerk im Rahmen der Prüfung
nicht zur Verfügung gestanden ist und vertrat dessen ungeachtet die
Meinung, dass (rechts-)verbindliche Vereinbarungen zwischen der
IKB AG und der Stadt Innsbruck nur zwischen dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft und dem (der) Bürgermeister(in) der Stadt getroffen werden können.
Dienstrechtliche Stellung Die dienstrechtliche Stellung des der IKB AG zugewiesenen Personals
des Leihpersonals
richtet sich nach dem Innsbrucker Gemeindebeamtengesetz 1970 bzw.
nach den Vorschriften über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten der Stadt Innsbruck. Entsprechend der Gehaltsregelung im öffentlichen Dienst waren die Bezüge für das gestellte Personal
zuletzt (per 1.1.2007) um 2,35 % nachzuziehen.
Gehaltsabrechnung für
das Leihpersonal
Die Lohn- und Gehaltsverrechnung für das städt. Leihpersonal wird seit
2003 durch die IKB AG bewerkstelligt, woraus 2005 Erlöse in der Höhe
von € 39,8 Tsd. erzielt worden sind. Das zu verrechnende Entgelt ist
wertgesichert, eine Überprüfung der Indexnachziehungen ergab eine
geringfügige Differenz zu Ungunsten der IKB AG und war auf eine im
Jahr 2004 nicht geltend gemachte Preisangleichung zurückzuführen. Lt.
Stellungnahme der IKB AG ist in der Zwischenzeit die Wertanpassung
des abgerechneten Mitarbeiterstammsatzes für die Personalverrechnung des städt. Leihpersonals vorgenommen worden.
Gestellungsentgelt
Entsprechend der im Personalübereinkommen und im Sacheinlagevertrag getroffenen Vereinbarungen werden die Personalkosten des von
der Stadtgemeinde der IKB AG zugewiesenen Personals im Rahmen der
Personalgestellung über den GSB an die IKB AG weiterverrechnet. Es
setzt sich zusammen aus den Aktivbezügen, einem Zuschlag in Höhe
von 45 % auf die Bezüge der Beamten als Abgeltung der von der Stadt
übernommenen Pensions- und Abfertigungslasten und einem Gewinnzuschlag in Höhe von 25 % auf Basis des gesamten Personalaufwandes
als Abgeltung der Verwaltungskosten und Unternehmerrisken. Das Gestellungsentgelt belief sich 2005 auf insgesamt € 23,549 Mio. (inkl.
Ausgleichszahlung).
Darüber hinaus hatte die IKB AG für den Fall, dass in einem Kalenderjahr die Nettobelastung der Stadt aus der Personalgestellungskonstruktion den Betrag von € 3,634 Mio. übersteigt, den überschießenden Betrag als Ausgleichszahlung in bar an die Stadt zu refundieren. Diese auf
die speziellen Abwicklungsmodalitäten des Kaufgeschäftes im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Erwerb des Klärwerkes und des
Zl. KA-01179/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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