Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf

- S.177

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Subventionsbetrag des Landes Tirol lt. den der Kontrollabteilung vorliegenden Informationen zum Zeitpunkt der Stellungnahme des Amtes für
Sport bzw. des SCIP (3.5.2007 oder früher) somit, entgegen der gelieferten Erklärungen, offenbar doch beim SCIP befand!
Zu der Nichtübereinstimmung zwischen der vorgelegten Kostenaufstellung und den Rechnungskopien rechtfertigte sich der SCIP, dass die
beigebrachte Aufstellung vom Frühherbst 2006 stamme und aufgrund
der kurzfristigen Anforderung innerhalb des Vereins nicht mehr evaluiert wurde. Man werde diese Kostenzusammenstellung korrigieren und
für sämtliche Ausgaben Belege beibringen. Das Amt für Sport pflichtete
der Kontrollabteilung bei, dass eine Verwendung der städtischen Subventionsmittel lediglich aliquot erfolgen könne. Bei einer derzeitigen
Abschätzung der angefallenen Gesamtkosten von € 50.000,00 bis
55.000,00 würde sich die Subvention der Stadtgemeinde Innsbruck auf
ca. € 20.000,00 bis € 22.000,00 belaufen. Nach Aufforderung durch
das Amt für Sport, den jedenfalls feststehenden Differenzbetrag zurück
zu erstatten, erfolgte am 17.4.2007 eine Überweisung eines ersten
Teilbetrages von € 15.000,00. Die weiteren erforderlichen Rückzahlungsnotwendigkeiten würden unter Berücksichtigung der anderen
Subventionsgeber folgen.
Die Kontrollabteilung bemängelte weiters, dass der eigentliche Subventionsantrag brieflich vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer gestellt wurde, die Subvention letzten Endes jedoch an den
SCIP ausbezahlt wurde. § 5 der städtischen Subventionsordnung normiert, dass sich der Subventionswerber „schriftlich zu verpflichten hat,
die Subventionsordnung sowie zusätzliche Bedingungen, Auflagen und
Befristungen anzuerkennen und einzuhalten“. Für diese Zwecke existiert im Amt für Sport ein eigenes Subventionsantragsformular, welches
jedoch im gegenständlichen Fall nicht verwendet wurde. Die Kontrollabteilung empfahl, künftig ausnahmslos auf die Unterfertigung des
angesprochenen Antragsformulars zu achten. Das Amt für Sport teilte
dazu mit, dass das Antragsformular im vorliegenden Fall schriftlich
nachgeholt werde und dass zukünftige Subventionsansuchen nur mehr
mit dem entsprechenden Subventionsantragsformular akzeptiert werden.
Skontoabzug

Eingesehen wurde eine Rechung des Stadtarchivs für die Lieferung von
Beleuchtungskörpern. Auf den zu zahlenden Rechnungsbetrag wäre ein
Skonto gewährt worden, jedoch wurde der Betrag erst 6 Wochen später zur Gänze bezahlt. Seitens des Stadtarchivs wurde diesbezüglich
mitgeteilt, dass die Originalrechnung bei den gelieferten Paketen nicht
augenscheinlich wurde. Es wurde telefonisch versucht das gebotene
Skonto noch zu lukrieren, was von der Firma jedoch abgelehnt wurde.

Mietvertrag MK Wilten

Ausgehoben wurde eine Auszahlungsanordnung an die IIG & Co KEG
über € 6.051,20 zzgl. USt für Mietkosten der Musikkapelle Wilten. Dieser Auszahlung liegt ein Mietvertrag vom 25.10.2006 zugrunde, worin
sich die Stadtgemeinde Innsbruck als „teilzahlungspflichtige Partei“ zur

Zl. KA-02075/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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