Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_06-Juni.pdf
- S.95
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geschlechtsneutraler Form zu verwenden
sind, es sei denn die Anrede geht an eine
bestimmte Person. Ich halte das deswegen für sehr wichtig, da sich die Stadt
Innsbruck zuletzt in der Charta der
Gleichbehandlung von Männern und
Frauen, der "Innsbrucker Charta" wiederum dazu bekannt hat. Die sprachliche
Gleichbehandlung ist ein wichtiger Schritt
in diesem Prozess und bildet Bewusstsein.
Es handelt sich um eine weitere Methode
des Sichtbarmachens und der Anerkennung der Leistungen von Frauen im
öffentlichen Leben.
Ich stelle daher den Antrag
darauf achtet StR Mag. Oppitz-Plörer auch
immer ganz genau.
(GR Mag. Yildirim: Das ist eine Publikation, die auf dieses Thema hinweist.)
Ich möchte sagen, dass wir bereits auf
einem guten Weg sind, aber wenn man
die Sache noch einmal vertieft, habe ich
nichts dagegen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Yildirim und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am 19.4.2007 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalte nach angenommen.
auf Annahme des Antrages.
Bgm. Zach: Ich war doch ein bisschen
erstaunt, aber ich verstehe den Antrag
sehr gut. Ich darf schon sagen, dass es
diese Regelung gibt, aber es wird dies
immer wieder gelegentlich übertreten und
übersehen. Es gibt Formulare, wo das
noch nicht ganz durchgeführt ist.
Ich habe diesbezüglich auch mit dem
Magistratsdirektor gesprochen. Es ist eine
Weisung an alle Abteilungsleiterinnen und
Abteilungsleiter ergangen, das zu berücksichtigen. Es gibt aber noch Formulare ich habe gerade so eines unterschrieben -,
wo noch immer der Bürgermeister
angeführt ist. Wir haben davon noch
ziemlich eine Menge. Die neu gedruckten
Formulare sind geschlechtsneutral.
Ich habe gar nichts gegen den Antrag,
aber das ist etwas, das erstens gesetzlich
geregelt ist und zweitens sind wir schon
angehalten, das zu tun. Bei Ausschreibungen passen wir ganz genau auf, aber
es kann sein, dass es im Schriftverkehr
nicht berücksichtigt wird. Das ist eine
nochmalige Ermahnung. Ich bin dafür,
dass das übergeht, denn das ist noch
nicht automatisch der Fall. Bei Formularen, wo wir sehr viel Vorrat haben manchmal nicht immer - bin ich einfach
dagegen, diese wegzuwerfen. Es geht
aber in die richtige Richtung.
An und für sich ist das bereits in der
Gleichbehandlung geregelt, aber noch
nicht überall durchgeführt. GR
Mag. Yildirim, was haben Sie zitiert? Ist
das eine Broschüre des Landes Tirol? Sie
haben nicht irgendeine Publikation, weil
GR-Sitzung 28.6.2007
29.7
I-OEF 45/2007
Sitzungen des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck, Gebärdendolmetscher für
gehörlose Bürgerinnen und Bürger (GR Dr. Waibel)
GR Dr. Waibel: Ich habe bei Veranstaltungen mit Gehörlosen festgestellt, dass
es offensichtlich nicht bekannt war, dass
die Sitzungen des Gemeinderates
öffentlich sind und dass ganz normale
Bürgerinnen und Bürger an diesen
Sitzungen teilnehmen können. Es stellt
natürlich für Gehörlose ein besonderes
Problem dar, dass sie den Sitzungen gar
nicht folgen können.
Wer in der Lage ist, von den Lippen
abzulesen, kann auch keiner Sitzung
folgen, da wir in den Saal und nicht zum
Publikum sprechen. Weiters ist es
natürlich nachvollziehbar, dass es keinen
Sinn macht, ganze Sitzungen in der
Gebärdensprache abzuführen, wenn
überhaupt keine gehörlosen Menschen
anwesend sind und diesen Sitzungen
folgen wollen und auf einen Gebärdendolmetscher angewiesen sind.
Das heißt, nach mehreren Gesprächen mit
dem Tiroler Landesverband der Gehörlosen-(Taubstummen-) und auch mit der
Dolmetscherabteilung in der FranzFischer-Straße wäre es im Sinne dieser
Menschen, dass sie die Einladungen zur
Sitzung vorab bekommen und sagen,
wann sie an der Sitzung zu einem
bestimmten Punkt teilnehmen möchten,
um im Sinne der Nichtdiskriminierung von