Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf

- S.43

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- 595 -

bauen können. Im Planungs- und Umsetzungsprozess wird es natürlich noch viele
Detailfragen geben, die wir im Gemeinderat besprechen werden.

1.

Ich bitte die Mitglieder des Gemeinderates, mich zu ermächtigen, alle für die
weitere Umsetzung im Rahmen der
vorliegenden Grundsatzbeschlüsse
notwendigen und zweckmäßigen Handlungen und Rechtsakte zu setzen. Der
errechnete kalkulatorische Preis wird noch
in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Wenn wir das heute nicht beschließen,
können wir weiterhin ideologisch gescheit
sein, aber wir haben keine Fläche zur
Verfügung, wo wir diesbezüglich irgendetwas errichten könnten.

Der anzubietende Preis ist in der nicht
öffentlichen Sitzung zu referieren.
Insgesamt ergibt sich für die
Grundstücke mit einer Gesamtfläche
von 3.014 m2 ein Gesamtkaufpreis,
der in der nicht öffentlichen Sitzung
zu referieren ist, zuzüglich Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragungsgebühr und allen damit zusammenhängenden Kosten sowie 2 % Vermittlungsgebühr zuzüglich Umsatzsteuer. Mit diesem Angebot bleibt die
Stadt Innsbruck der Verkäuferin zwei
Monate (ab Beschlussfassung im
Gemeinderat) im Wort.

Die Beschlüsse des Kollegiums des
Landesschulrates sind immer nur Vorschläge, was aber nichts abwertet. Das
sage ich nur, damit man dies, weil es
gelegentlich wichtig ist, weiß.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
11.7.2007 (Seite 571) wird angenommen.
Ich darf den Mitgliedern des Gemeinderates, aber am meisten StR Mag. OppitzPlörer, zu diesem Projekt recht herzlich
gratulieren. Mit dem 5. öffentlichen
Gymnasium in Innsbruck wird sie sich
noch lange beschäftigen können.

12.

2.

Die Übernahme der kaufgegenständlichen Grundstücke ins Eigentum der
Stadt Innsbruck erfolgt lastenfrei.

3.

Der Kaufpreis, welcher in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird, ist
in zwei gleichen Raten zu bezahlen,
wobei die erste Hälfte binnen einem
Monat nach Vertragsunterfertigung
sowie nach Vorlage eines Ranganmerkungsbeschlusses für die beabsichtigte Veräußerung, die zweite
Hälfte binnen einem Monat nach Zustellung des Beschlusses über die
grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur spesenund abzugsfreien Zahlung an die Verkäuferin fällig ist.

4.

Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) wird beauftragt und
ermächtigt, die weiteren Vertragsverhandlungen zu führen und zum Abschluss zu bringen. Sämtliche im Zusammenhang mit diesem Rechtsgeschäft anfallenden Kosten, öffentli-

IV 6515/2007
IISG 265/2007
Stadtgemeinde Innsbruck,
Kaufangebot für die Grundstücke 243, 244 und 245, KG 81121
Mühlau, alle vorgetragen in
EZ 90010, Grundbuch 81103
Arzl, im Gewerbe- und Industriegebiet Arzl im Bereich zwischen
Fuchsrain und Dr.-Franz-WernerStraße mit einer Gesamtfläche
von 3.014 m2 an die Eigentümerin Stampfer-Wach Alexandra,
vertreten durch RE/MAX Conterra GesmbH

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.7.2007:

GR-Sitzung 12.7.2007

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG) wird hiermit beauftragt und ermächtigt, der Eigentümerin der Grundstücke 243, 244 und
245, KG 81121 Mühlau, alle vorgetragen in EZ 90010, Grundbuch 81103
Arzl, im Gewerbe- und Industriegebiet
Arzl im Bereich zwischen Fuchsrain
und Dr.-Franz-Werner-Straße, Alexandra Stampfer-Wach, vertreten
durch die RE/MAX Conterra GesmbH,
in Namen der Stadt Innsbruck ein
verbindliches Angebot für diese
Grundstücke zu stellen.