Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_07-Juli.pdf
- S.55
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- 607 -
Gastgartenverträgen bei Abschluss den
folgenden Passus einzufügen:
"(UEFA EURO 2008)
In der Zeit vom 7. bis 29.6.2008 findet in
Österreich und der Schweiz die UEFA
EURO 2008 statt. Auch Innsbruck gehört
zu den Austragungsorten dieses sportlichen Großereignisses. Der Mieter
verpflichtet sich, bei Bedarf die gegenständlich vermietete Gastgartenfläche in
der Zeit vom 26.05. bis 6.07.2008 zu
räumen. Diesbezüglich erfolgt eine
gesonderte Vereinbarung in Abstimmung
mit dem OK der EURO 2008 (Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Platzgummer)."
Die Frau Bürgermeisterin wird gebeten,
folgende Fragen zu beantworten:
1.
Wie sieht die genannte "gesonderte
Vereinbarung in Abstimmung mit dem
OK der EURO 2008" aus?
2.
Mit welchen Gastgartenbetreiberinnen
bzw. Gastgartenbetreibern wurde die
genannte "gesonderte Vereinbarung
im Abstimmung mit dem OK der EURO 2008" abgeschlossen?
3.
Welche Folgen haben Gastgartenbetreiberinnen bzw. Gastgartenbetreiber
zu erwarten, wenn sie die "gesonderte Vereinbarung in Abstimmung mit
dem OK der EURO 2008" nicht abschließen?
4.
Welchen Innsbrucker Gastgartenbetreiberinnen bzw. Gastgartenbetreibern wurde bisher in welcher Form
mitgeteilt, wie sie von der EURO 2008
betroffen sein werden?
5.
Für welche Bereiche der Stadt
Innsbruck können in welchem Zeitraum während der EURO 2008 keine
Gastgärten aufgestellt werden?
6.
Welche Entschädigungen erhalten
betroffene Gastgartenbetreiberinnen
bzw. Gastgartenbetreiber für diese
Zeit?
7.
Welche Plätze in der Stadt Innsbruck
sind während der EURO 2008 vom
OK belegt und welche Ausweichmöglichkeiten werden Veranstalterinnen
bzw. Veranstaltern geboten?
GR-Sitzung 12.7.2007
Mair, Hof, Dr. Krammer-Stark,
Mag. Schindl-Helldrich, Mag. Schwarzl,
alle e. h.
31.3
Lärmkataster Innsbruck, Förderungsrichtlinien zur Verbesserung des Schallschutzes an Gemeindestraßen infolge von Verkehrslärm im Stadtgebiet von
Innsbruck ("Lärmschutzförderung der Stadt Innsbruck"), weitere Vorgangsweise (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer verliest die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Am 7.3.2007 hat der Umweltschutzausschuss einstimmig folgenden Beschluss
gefasst:
Der Umweltschutzausschuss empfiehlt die
weitere Verfolgung des im Antrag des
Stadtsenates vom 5.5.2006 formulierten
Beschlusses. Hinsichtlich des Inkrafttretens der Richtlinien ist statt "…treten mit
1.6.2006…", "…treten nach erfolgreichem
Abschluss der neuen Verhandlungen mit
dem Land Tirol mit einem eigenen
Stadtsenatsbeschluss in Kraft…" zu
formulieren.
Der genannte Antrag des Stadtsenates
vom 5.5.2006 lautete folgendermaßen:
"Entsprechend dem Beschluss des
Stadtsenates vom 18.1.2006 dienen die
nunmehr vorliegenden Förderungsrichtlinien (für die Förderung von Lärmschutzfenstern für Anrainerinnen bzw. Anrainer
von Gemeindestraßen) als Verhandlungsgrundlage mit dem Land Tirol.
Vorbehaltlich der angestrebten Vereinbarung mit dem Land Tirol, dass nämlich bei
Berechnung der Wohnhaussanierungsförderung seitens des Landes Tirol, die
seitens der Stadt Innsbruck gewährten
Fördermittel nicht in Abzug gebracht
werden, werden die vorliegenden Förderungsrichtlinien beschlossen und treten
mit 1.6.2006 in Kraft. Die Beiträge zur
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen
sind jeweils nur nach Maßgabe der
budgetierten Mittel zu gewähren."