Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.107

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- 714 -

Es wird die grundsätzliche Frage des
öffentlichen Interesses an dieser Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und Flächenwidmungsplanänderung aufgeworfen und nachgefragt,
welcher Wertausgleich für das öffentliche
Interesse stehe. Weiterhin wird auf die
dort herrschende Stellplatznot und auf die
Steilheit der gegenständlichen Liegenschaft hingewiesen.
Im gegenständlichen Planungsverfahren
erfolgte eine intensive fachliche Auseinandersetzung mit den raumordnerischen
Zielen und der Formulierung von speziellen städtebaulichen und raumordnerischen
Randbedingungen, so dass sich dieses
Einfamilienhausprojekt durch Gestaltung
und Situierung am gegenständlichen
Standort qualitätsvoll und behutsam in die
Umgebung einfügt, diese verbessert, die
Hangsicherung ermöglicht und somit den
raumordnerischen Zielen entspricht.
Die Überprüfung der Stellplatzfrage ergab,
dass öffentliche Parkplätze aufgrund
aufwendiger baulicher Maßnahmen und
damit verbundener Kosten nicht machbar
sind und die Errichtung von Stellplätzen
für benachbarte Anrainer keine Aufgabe
der Gemeinde bzw. des Antragstellers ist.
Dieses Projekt befasst den Bauausschuss
schon viele Jahre. Der Bauausschuss hat
es sich nicht leicht gemacht. Wir haben
Besichtungen durchgeführt. Man kann
jetzt dem Beschluss ohne Probleme
zustimmen. Ich habe schon im Bauausschuss etwas Schmunzeln müssen, dass
die Vertreter des Umfeldes dieser Parzelle
verlangt hätten, dass sozusagen auf
einem privaten Grundstück die öffentlichen
Stellplätze errichtet werden. Wenn man
sich vorstellt, dass das überall in der Stadt
der Fall wäre, dann würde das eine etwas
sonderbare Entwicklung sein.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:
Die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. AL - Ö6,
Arzl, Bereich Helfentalweg, Teilfläche der
Gp. 1502, KG Arzl, ehemaliger Steinbruch
(als Änderung des Örtlichen RaumordGR-Sitzung 18.10.2007

nungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006, wird
beschlossen.

41.

III 5766/2007
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. AL - F29, Arzl, Bereich Helfentalweg, Teilfläche der
Gp. 1502, KG Arzl, ehemaliger
Steinbruch (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. Al F1, Zeichn. Nr. 2533), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Da es sich um denselben Einspruch handelt, der auch zur Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes(ÖROKO)
Nr. AL-Ö6 eingebracht wurde, wird auf
den entsprechenden Bericht verwiesen.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag
ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AL F29, Arzl, Bereich Helfentalweg, Teilfläche
der Gp. 1502, KG Arzl, ehemaliger Steinbruch (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. Al - F1, Zeichn.
Nr. 2533), gemäß § 36 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.