Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.11
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des Gemeinderates in der Sitzung vom
18.10.2007 mitzuteilen und die entsendungsberechtigten Fraktionen aufzufordern, die Nominierung bis spätestens
31.10.2007 um 12.00 Uhr dem Büro der
Bürgermeisterin namhaft zu machen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Thomas Pühringer
Büroleiter."
GR Mag. Fritz: Ich möchte auf einen
Punkt hinweisen: Es hat zwischen einem
Bürger des Stadtteils Arzl, Dr. Thomas
Pühringer, den Innsbrucker Grünen und
Dr. Schnegg-Seeber einen ausführlichen
Schriftverkehr gegeben. Ich möchte, dass
die Mitglieder des Gemeinderates auch
davon wissen.
hätte aber auffallen müssen, weil das
keine substantielle Änderung des Organisationsstatutes für den Stadtteilausschuss
Igls gewesen wäre. Alle hatten davor
Angst, dass die Gemeindeaufsicht eine
Änderung vielleicht nicht so goutieren
könnte und deshalb wurde jenes Organisationsstatut 1 :1 übernommen, welches
schon einmal von der Gemeindeaufsicht
geprüft und akzeptiert worden ist.
In diesem Punkt, wo es nur um eine
Anpassung an die mittlerweile fortgeschrittene Gesetzeslage und nicht um eine
substantielle Änderung gegangen wäre,
hätte uns das auffallen müssen. Dadurch
haben wir leider einige Bürgerinnen bzw.
Bürger vom Wahlrecht für den Stadtteilausschuss Arzl ausgeschlossen, die
eigentlich wahlberechtigt hätten sein
sollen.
Bei der Beschlussfassung ist insofern ein
Fehler passiert, weil das Organisationsstatut für den Stadtteilausschuss Igls 1 : 1
abgeschrieben wurde. Dabei wurde
vergessen, dass sich in der Zwischenzeit
die Innsbrucker Wahlordnung 1975 (IWO)
in dem Punkt geändert hat, dass in
Innsbruck mit Hauptwohnsitz ansässige
nicht-österreichische EU-Bürgerinnen bzw.
EU-Bürger das Stimmrecht bei Gemeinderatswahlen haben, was sie aufgrund der
Ausschreibung nach dem Organisationsstatut, das wir 1 : 1 von Igls abgeschrieben
haben, im Fall von Arzl nicht haben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: GR
Mag. Fritz hat bereits ausgeführt, dass das
auffallen hätte können. Man hat einfach
das Organisationsstatut für den Stadtteil
Igls übernommen und sich auf die seit im
Jahr 1993 in Kraft stehende Gemeinderatswahlordnung bezogen.
Dies ist deshalb relativ spät aufgefallen,
weil ein Bürger in Arzl kandidieren wollte
und ihm mitgeteilt werden musste, dass er
kein passives Wahlrecht hat, weil er nur
EU-Bürger und kein österreichischer
Staatsbürger ist. Das möchte ich einfach
festhalten.
Es ist rechtlich tatsächlich so, dass man
jetzt beim derzeitigen Stand der Wahlausschreibung nichts mehr ändern kann. Wir
arbeiten aber ohnehin Regelungen für die
Einrichtung von Stadtteilausschüssen aus
und ich glaube, dass man das dann dort
entsprechend berücksichtigen muss.
Ich akzeptiere, dass das nicht zu ändern
ist. Nachdem die Wahl ausgeschrieben ist,
kann man im laufenden Verfahren nicht
die Spielregeln ändern. Die Juristen des
Stadtmagistrates Innsbruck haben
jedenfalls gesagt, dass die Wahlausschreibung schon erfolgt ist und die Frist
für die Benennung von Kandidatinnen
bzw. Kandidaten morgen abläuft. Man
kann also nicht in letzter Sekunde an dem
Organisationsstatut etwas ändern.
Von der rechtlichen Seite her gibt es noch
zu erwähnen, dass ein Stadtteilausschuss
eine beratende Funktion mit einem
eigenen Beschlussrecht hat. Insofern
besteht hier eine Situation, die es aus der
rechtlichen Sicht nicht so immens bedenklich macht. Allerdings gehört das Organisationsstatut saniert, was sicherlich in der
nächsten Zeit vorzunehmen sein wird.
(Beifall)
Ich wollte darauf hinweisen, dass uns allen
im Gemeinderat bei der Beschlussfassung
ein Fehler passiert ist, der aber niemandem aufgefallen ist. Ein solcher Fehler
GR-Sitzung 18.10.2007
Ich bedaure das, aber jetzt ist leider nichts
zu ändern.
Bgm.in Zach: Schade, wir haben so viele
Expertinnen bzw. Experten.
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
Bgm.in Zach: Schade, dass hier doch
vielleicht der Eine oder Andere nicht dabei