Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.113

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9.

Gibt es Beeinträchtigungen der
Bauarbeiten bzw. besondere Auflagen seitens der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB) aufgrund der Tatsache, dass sich das Baugebiet in der
Sicherheitszone des Innsbrucker
Flughafens befindet?

10. Ist damit zu rechnen, dass Teile der
Bauarbeiten nur außerhalb der Flughafenbetriebszeiten stattfinden können, also in der Nacht?
10.1

In welchem Umfang?

10.2

In welcher Höhe sind die dadurch
bedingten erhöhten Baukosten
(Nachtarbeit, Beleuchtung etc.)
geschätzt?

10.3

Gibt es Auflagen betreffend
Lärmbeschränkungen für die
nächtlichen Bauarbeiten?

11. Wie wird der Baustellenverkehr
abgewickelt?
12. Wo wird das Aushubmaterial deponiert und wie bzw. auf welcher Route
erfolgt der Transport dorthin?
13. Ist der Radweg im Bereich des
westlichen Pistenvorfeldes während
der gesamten Bauzeit - also rund eineinhalb Jahre - nicht benutzbar, obwohl Bauarbeiten nur in den Niederwasserperioden stattfinden, oder ist
für den Radweg zumindest in den
Monaten, in denen keine Bauarbeiten
stattfinden, eine Zwischenlösung in
Planung?
14. Welche Grundstückstausch- und kaufgeschäfte mit wem wurden zu
welchen Konditionen zur Ermöglichung der Innverlegung getätigt?
(Diese Frage kann in der nicht öffentlichen Sitzung beantwortet werden)
15. Wann und in welcher Form werden
sowohl die Gemeinderätinnen und
Gemeinderäte der Landeshauptstadt
Innsbruck und der Gemeinde Völs als
auch die Bürgerinnen und Bürger der
Stadt Innsbruck und der Gemeinde
Völs über das den Genehmigungsverfahren zugrunde liegende bzw. das
bescheidmäßige Projekt eingehend
informiert?
GR-Sitzung 18.10.2007

16. Mit der Innverlegung überschreitet der
Flughafen Innsbruck erstmals die ihm
von der Natur vorgegebenen Grenzen. Berechtigte Befürchtungen, wonach die Innverlegung nicht nur der
Sicherheit dient und mit ihr auch ein
Mehr an Flugverkehr und Fluglärm
einhergehen könnten, konnten in allen bisherigen Verfahren nicht ausgeräumt werden. Dies kann nur durch
verbindliche wirkungsvolle Maßnahmen zum emissions- und immissionsseitigen Fluglärmschutz erfolgen.
Sind solche Maßnahmen geplant und
wenn ja, wie sehen diese konkret
aus?
17. Offenbar in zehnjährigem Rhythmus
kommt es zur Fortschreibung des
Masterplanes für den Flughafen Innsbruck. Da die letzten Masterpläne aus
den Jahren 1989 und 1998 datieren,
gehe ich davon aus, dass im Jahr
2008 die Vorlage einer weiteren Fortschreibung ansteht.
17.1

Wird bereits an der Fortschreibung des Flughafenmasterplanes
aus dem Jahr 1998 gearbeitet und
wann soll dieser dem Aufsichtrat
vorgelegt werden?

17.2

Wird der neue Masterplan auch
den Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Stadt Innsbruck
zur Einsichtnahme zur Verfügung
stehen - so wie dies im Jahr 1998
auf Anregung der Innsbrucker
Grünen erfolgt ist?

17.3

Während in den bisher vorliegenden Masterplänen den Passagieren und der ihnen zur Verfügung
stehenden Infrastruktur stets breiter Raum gewidmet wird, fehlt jegliche Passage über die Anrainerinnen und Anrainer. Wird dies in
Zukunft anders sein?

17.4

Wer ist in die Fortschreibung des
Masterplanes eingebunden und ist
daran gedacht, Vertreterinnen und
Vertreter der Anrainerinnen und
Anrainer einzubinden?

Mag.a Schwarzl, Mair, Dr.in KrammerStark, Mag.a Pitscheider und Hof, alle e. h.