Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.116

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- 723 -

che er folgendes verbindliche Angebot:
-

Sollte es in der Gemeinde Ampass zu
keiner Umwidmung kommen, würde
er sich bei rechtskräftiger Erteilung
der Baugenehmigung für die Golfübungsanlage trotzdem verpflichten,
die Ampasser Flächen für den Freizeitpark mit 22.900 m2 zu den zwischen Stadt Innsbruck und der Peer"schen Stiftung vereinbarten Konditionen zu mieten und den Pachtzins an
die Stadt Innsbruck zu zahlen, sowie
durch regelmäßiges Mähen und Bereitstellung der nötigen Infrastruktur,
die Flächen für Spiel/Sport/Erholung,
zugänglich zu machen. Dazu bräuchte es keine Umwidmung, weil ja keine
baulichen Anlagen errichtet werden.

-

Verpflichtung, die Anlage dreißig
Jahre lang (Vertragsdauer) instand zu
halten.

-

Übernahme der Aufsicht für einen
geregelten Ablauf, Sauberkeit, kein
wildes Grillen - erforderlichenfalls
würde er auch Aufsichtspersonal stellen.

-

Gewünschte Hundewiese wird auf
städtischer Seite situiert.

-

Wegen Lage der öffentlichen Parkplätze für den Freizeitpark werde er
gemeinsam mit der Stadt Innsbruck
eine Lösung herbeiführen.
Diesbezügliche Punkte können in den
Mietvertrag (Vorvertrag) eingearbeitet
werden. Damit sei sichergestellt, dass
die Realisierung des Freizeitparks mit
und ohne Umwidmung durch die Gemeinde Ampass erfolgt.

3.1

Liegt bereits ein endgültiger
Mietvertrag der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG)
mit dem Golfbetreiber vor?

3.2

Wenn ja, wurden die im Schreiben
vom 13.2.2006 formulierten Angebotspunkte in diesen aufgenommen, bzw. welche wurden aufgenommen, welche nicht und warum
nicht?

GR-Sitzung 18.10.2007

3.3

Sollte noch kein endgültiger
Mietvertrag vorliegen, wann wird
dieser unterschriftsreif sein und
wird er vor Unterfertigung dem
Stadtsenat vorgelegt?

3.4

Ist es richtig, dass die Gemeinde
Ampass die auf ihrem Gemeindegebiet liegenden Flächen der
Stadt Innsbruck, die für die öffentliche Freizeitnutzung gedacht
sind, (noch) nicht umgewidmet
hat?

3.5

Wenn ja, warum ist diese Widmung (noch) nicht erfolgt und welche Konsequenzen hat dies für
das Gesamtprojekt?

4.

Obwohl ein entsprechender grüner
Zusatzantrag im Gemeinderat vom
Feber 2006 abgelehnt wurde, hat
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger damals eingeräumt, dass eine strategische Umweltprüfung (SUP) auf jeden
Fall notwendig sein wird und dass ein
Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Feststellungsbescheid natürlich auch zu beantragen ist.

4.1

Wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungs-(UVP)Feststellungsbescheid bereits beantragt?

4.2

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4.3

Wenn nein, wann wird diese
Antragstellung erfolgen?

4.4

Ist die strategische Umweltprüfung
(SUP) bereits eingeleitet?

4.5

Wenn nein, wann wird sie
durchgeführt?

5.

Nach Ablehnung des Abschlaghauses
für die Golfübungsanlage durch die
Baubehörde sollen die Abschlagplätze jetzt südlich in den Hang unter der
Rosenberger-Raststätte integriert
werden, wozu es allerdings eine Adaptierung des Flächenwidmungsplanes brauche.

5.1

Befindet sich die genannte Fläche
für den Abschlagplatz unterhalb
der Raststätte auf Innsbrucker oder auf Ampasser Gemeindegebiet?