Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.130

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Zu Frage 2.3: Keine.
Zu Frage 3.1: Ja. Es liegt ein Mietvertragsentwurf vor.
Zu Frage 3.2: Folgende Punkte wurden in
den Mietvertragsentwurf aufgenommen:
-

Miete und Zurverfügungstellung der
Ampasser Flächen für den Freizeitpark auch im Fall der Nichtumwidmung durch die Gemeinde Ampass,

-

Instandhaltungsverpflichtung durch
den Betreiber für 30 Jahre, und

-

Übernahme der Aufsicht über den
geregelten Ablauf, Sauberkeit, kein
wildes Grillen, erforderlichenfalls Stellung des Aufsichtspersonals.

Noch nicht geklärt sind die Lage der
Hundewiese, und die Lage zweier
getrennter Parkplätze.
Zu Frage 3.3: Der Vertrag wird nach
Vorliegen der Baugenehmigung für die
Golfanlage unterfertigt und dem Stadtsenat zur Kenntnis gebracht.
Zu Frage 3.4: Ja. Ich habe mit dem
Bürgermeister der Gemeinde Ampass
mehrfach Gespräche geführt. Es gibt dort
einen Bauer und der Bürgermeister hat mir
gesagt, dass dieser eine große Ziegenzucht betreibt und die entsprechenden
Flächen auch mäht. Dieser Bauer hat
Interesse, dass das auch in Zukunft so
sein wird.
Ich habe in einem Gespräch versucht,
abzuklären, unter welchen Bedingungen
der Bauer zustimmen wird. Wir haben
durchaus eine Lösung gefunden oder
werden sie finden. Der Bürgermeister hat
gemeint, wenn der Bauer zustimmt, dann
sieht er auch kein Hindernis mehr. Ich
habe mich sehr bemüht, mit der Gemeinde
Ampass eine Lösung zu finden. Ich habe
die Gemeinde Ampass mehrfach angeschrieben, aber nie eine Antwort bekommen. Ich war auch einmal bei einer
Sitzung des Gemeinderates anwesend
und hatte vorher schon ein einstündiges
Gespräch diesbezüglich geführt.
Es ist offensichtlich so, dass es an dem
einen Bauer liegt. Hier wird man, nachdem
es für diesen eine Existenzfrage ist, eine
Lösung finden.
GR-Sitzung 18.10.2007

Zu Frage 3.5: Solange keine Baugenehmigung für die Golfanlage vorliegt, wird
das Projekt vom Betreiber nicht verwirklicht, und auch kein Umwidmungsantrag
an die Gemeinde Ampass gestellt.
Zu Fragen 4.1 bis 4.5: Nachdem die
Fläche der Golfanlage kleiner als 5 Hektar
ist, sind weder eine Strategische Umweltprüfung (SUP) noch ein UmweltverträglichkeitsprüfungsFeststellungsbescheid (UVP) erforderlich.
Es wird eine naturschutzrechtliche
Genehmigung eingeholt.
Zu Frage 5.1: Auf Innsbrucker Gebiet.
Zu Frage 5.2: Die Unterlagen sollen
demnächst für den Bauausschuss bereit
stehen.
Zu Frage 5.3: Aus heutiger Sicht keine.
Zu Frage 5.4: Es wird zwei getrennte
Parkplätze geben.
Zu Frage 6: Der Baubeginn erfolgt nach
der Vertragsunterfertigung, die Benützbarkeit ist nach der Fertigstellung gegeben.
Solche Fragen kann man bei einem
Behördenverfahren natürlich nicht
beantworten. Das wissen die Innsbrucker
Grünen auch, trotzdem stellen sie so
unsachliche Fragen. Manchmal muss man
wirklich an der Ernsthaftigkeit solcher
Anfragen zweifeln.
Zu Frage 7.: Ja, von Peinlichkeiten kann
keine Rede sein. Anspruchsvollere
Projekte haben längere Vorbereitungsund Umsetzungszeiten als anspruchslose,
zeigen jedoch bessere Ergebnisse für die
Bevölkerung.
Ich darf noch anfügen, dass natürlich die
Schwierigkeiten, die rechtlicher Natur
waren, schon im Zusammenhang mit der
Bereitstellung der Flächen und auch mit
der Umsetzung des Projektes - das
Projekt war sehr komplex - in dieser
Dimension nicht abzuschätzen waren.
Auch das beauftragte Planungsbüro hat
gemeint, dass es kein Problem ist, dort
das Abschlagsgebäude zu errichten.
Wenn man dann ins Detail geht, haben die
Techniker hier nicht eine ganz einfache
Lösung gefunden. Es war ursprünglich
seitens der Baubehörde nicht zu erwarten,
dass es solche Probleme gibt.