Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.132

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47.3

Stadtgemeinde Innsbruck Casinos Austria AG, gemeinsamer Werbefonds, Verwendung
der Mittel, Maßnahmen (GR Mair)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur Anfrage von GR Mair Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Mit den unter 1. a) bis m)
angeführten Beträgen, deren Empfänger,
wie von den Anfragestellern richtig
angeführt, der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) war
und ist, wurde eine Fülle von klassischen
Marketingaufgaben finanziert, unter
anderem Werbeeinschaltungen im für
Innsbruck so wichtigen norditalienischen
Raum im Fernsehen, Radio, Printmedien
und anderen (elektronischen) Medien,
Journalistenreise, Gewinnspiele und vieles
mehr.
Zu Frage 2.: Zu a), b), c), g) und h): Diese
Aufwendungen betreffen die Auftritte
Innsbrucks auf den genannten Messen,
die Vorbereitung dafür und die Reise der
Innsbrucker Delegation dorthin.
Zu d), e), f), i) und j): Diese Zahlungen
sind, wie aus dem Titel der Buchungszeilen ersichtlich, zur Unterstützung wichtiger
touristischer Maßnahmen herangezogen
worden, wie z. B. Konzerte, Fußballveranstaltungen und Pressebetreuung, wobei
anzumerken ist, dass dies alles unter
besonderer Befürwortung durch das und in
Absprache und Abstimmung mit dem
Casino Innsbruck erfolgt ist.
47.4

Veranstaltungen, Richtlinien für
die Endreinigung (GR Mair)

Bgm.in Zach teilt zur Anfrage von GR Mair
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Siehe unter Frage 3.
Zu Frage 2.: Wie ausgeführt wird im
Regelfall den Veranstaltern vorgeschrieben, dass die Überlassungsfläche
gereinigt zurückzustellen ist. Der entspreche Passus in der Nutzervereinbarung
lautet:
Die Reinigung der Überlassungsflächen
hat der Veranstalter nach Beendigung der
Veranstaltung auf seine Kosten zu
veranlassen. Danach sind die Flächen in
sauberem und vollständig geräumtem
GR-Sitzung 18.10.2007

ursprünglichem Zustand der Stadt
Innsbruck zurückzustellen.
Sollte eine zusätzliche Reinigung der
Flächen auf Grund nicht ordnungsgemäßer Rückstellung der Überlassungsflächen
erforderlich sein, wird die Stadt Innsbruck
eine Nachreinigung durchführen lassen.
Die dabei anfallenden zusätzlichen Kosten
werden dem Veranstalter in Rechnung
gestellt. Allfällige Schäden im Bereich
städtischen Grundes werden ebenfalls von
der Stadt Innsbruck behoben, jedoch auf
Kosten des Veranstalters.
Ob der Veranstalter selbst reinigt, eine
Reinigungsfirma beauftragt oder an die
Mag.-Abt. III, Tiefbau, herantritt, bleibt
diesem überlassen. Der Veranstalter hat
also frei Wahl von wem er die Reinigung
durchführen lässt.
Zu Frage 3.: Seitens der Mag.-Abt. IV,
Wirtschaft und Tourismus, werden pro
Jahr rund 150 Veranstaltungen und
Märkte auf Grundflächen der Stadt
Innsbruck genehmigt. Darunter fallen
neben vielen Kleinveranstaltungen im
gesamten Stadtgebiet (wie Promotionsveranstaltungen, Geschäftseröffnungen,
Straßenfeste und dergleichen) auch
zahlreiche Großveranstaltungen im
Innenstadtbereich insbesondere auf dem
Marktplatz (wie Bergsilvester, New
Orleans Festival, Hamburger Fischmarkt,
Christkindlmärkte). Bei all diesen Genehmigungen gilt grundsätzlich, dass die
betroffenen Grundflächen immer vom
Veranstalter gereinigt zurückzustellen
sind. Von diesem Grundsatz abweichende
Regelungen - wie im Wesentlichen nur bei
Veranstaltungen der Innsbrucker Stadtmarketing GesmbH (IMG) - werden dem
Stadtsenat zur Entscheidung vorgelegt.
Zu Frage 4.: Wenn eine Reinigung
während oder nach einer Veranstaltung
seitens der Mag.-Abt. III, Tiefbau, für einen
Veranstalter durchgeführt wird, kommt der
Gesamtaufwand mit den jährlich vom
Stadtsenat beschlossenen Stundensätzen
für Personal- und Geräteeinsatz inklusive
eventueller Überstundenzuschläge zur
Verrechnung.
Zu Frage 5.: Beim Marktplatz handelt es
sich um städtischen Privatgrund der Stadt
Innsbruck in Verwaltung der Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG). Wie