Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.165
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20.10.2005 für den Zeitraum 1.1.2006 bis 31.12.2008 beschlossen
worden ist.
Jährliche Pauschalförde- Nach dieser Richtlinie kann die Beschäftigung von langzeitarbeitslosen
rung und Zuschuss pro oder schwer vermittelbaren Personen in sozialökonomischen Betrieben,
Arbeitsplatz
die in der Stadt Innsbruck ihren Standort haben, mit einer jährlichen
Pauschalförderung und weiteren Zuschüssen pro Transitarbeitsplatz
unterstützt werden. Im Prüfungsjahr 2006 belief sich die jährliche Pauschalförderung auf € 2.473,-- und wurde darüber hinaus pro Transitarbeitsplatz und Monat ein Betrag von € 82,40 zur Verfügung gestellt.
Verrechnung mit der
Stadt Innsbruck
Die Verrechnung hat nach dieser Richtlinie halbjährlich unter Beischluss
eines detaillierten Leistungsberichtes jeweils zum 30.6. und 31.12.
eines Jahres zu erfolgen.
Prüfung von Abrechnungen der SÖBFörderungen
Im Zuge der stichprobenartigen Prüfung einiger Abrechnungen von drei
willkürlich herausgegriffenen Vereinen war für die Kontrollabteilung
primär auffällig, dass nur eine dieser drei Einrichtungen halbjährlich –
wie in der gegenständlichen Richtlinie verlangt – abrechnet, während
die zwei anderen Vereine lediglich einmal im Jahr Rechnung legen.
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung bei jenem Verein, der korrekterweise halbjährlich Leistungsberichte liefert, fest, dass die Abrechnung über den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2006 fehlerhaft ist. Zum einen
wurde nämlich ein Transitarbeitsplatz, der bereits im ersten Halbjahr
2006 verrechnet worden ist, vom Verein im zweiten Halbjahr zusätzlich
in Rechnung gestellt und somit doppelt gefördert, zum anderen sind für
denselben Beschäftigten die bereits abgerechneten Monate Feber bis
Juni 2006 im zweiten Halbjahr 2006 neuerlich geltend gemacht und
damit ein drittes Mal subventioniert worden.
Die Kontrollabteilung empfahl der Fachdienststelle, den Fehler zu korrigieren und die zu viel bezahlte Förderung anlässlich einer kommenden,
neuen Subvention abzuziehen und einzubehalten. Dazu berichtete die
MA IV im Anhörungsverfahren, dass die zu viel bezahlte Förderung
bereits wieder einbehalten worden ist.
Da es sich bei der Nachrechnung der Kontrollabteilung lediglich um
eine Stichprobe gehandelt hat, sollten auch die im Rahmen dieser
Stichprobe von der Kontrollabteilung nicht überprüften Abrechnungen
der SÖB-Förderungen von der subventionsauszahlenden Stelle auf ihre
Richtigkeit, insbesondere auf Doppel- bzw. Mehrfachförderungen, geprüft werden. In ihrer Stellungnahme zu dieser Empfehlung versicherte
die Fachabteilung, dass sie bereits veranlasst habe, sämtliche SÖBFörderungen daraufhin zu überprüfen, ob allfällige Doppelmeldungen
vorliegen.
Der Kontrollabteilung erschien es generell als sehr wesentlich, dass in
Zukunft ein besonderes und erhöhtes Augenmerk auf eine genaue
Rechnungskontrolle bzw. eine gewissenhafte Überprüfung der Verwendungsnachweise gelegt wird. Im Hinblick auf den Zeitpunkt der
Zl. KA-09104/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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