Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf
- S.42
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einen Brief an GR Mag. Fritz gegeben hat,
von dem ich ursprünglich nichts gewusst
habe. Ich weiß nicht, wo man diesen
aufbewahrt hat.
Wie mir nach meiner Amtseinführung als
Vizebürgermeister diese Angelegenheit
überantwortet wurde, war die Situation
Folgende: Ein Rechtsanwalt ist mit einer
im Entwurf ausgearbeiteten Klagschrift vor
mir gesessen und hat gemeint, dass er
jetzt im Vorfeld darüber informieren
möchte, dass die Stadt Innsbruck in dieser
Angelegenheit entsprechend belangt
werden wird. Es geht darum, dass diese
Dienstbarkeit, die sich aus einem Vertrag
aus dem Jahr 1957 ergibt, letztendlich
streitig in Anspruch genommen wird.
Die Gespräche haben so stattgefunden,
wie solche Gespräche in der Regel
stattfinden. Es muss ja nicht gleich der
Streit das Erste sein, sondern man
überlegt, ob es nicht vielleicht gemeinsame Interessen und Lösungen geben kann.
Deshalb ist man intensiv in Gespräche
eingetreten, wie man eine solche Lösung
finden könnte.
Dazu muss man wissen, dass es sich dort
- wie die Frau Bürgermeisterin schon
ausgeführt hat - um eine Familie handelt,
von der drei Freifamilienmitglieder mit
ihren Familien in dem Objekt, das dort
errichtet wurde, wohnen. Es handelt sich
um Wohnungen mit jeweils knapp unter
100 m2 Nutzfläche. Letztendlich sagen sie,
dass die dort sehr gerne wohnen.
Dazu kommt der Vater dieser dort
ansässigen Eigentümer, der auf dieser
Liegenschaft ein Dienstbarkeitsveräußerungsverbot hat. Es gibt für diese herrschende Liegenschaft einen Vertrag der
so lautet, dass die Stadt Innsbruck als
Eigentümerin hinsichtlich des darunter
liegenden Grundstückes, nämlich genau
dort, wo die "Hungerburgbahn-Neu"
wieder das Licht des Tages erblickt,
verpflichtet ist, nichts vorzukehren. Die
Stadt Innsbruck darf insbesondere dieses
Grundstück nicht so bepflanzen, dass dem
jeweiligen Eigentümer die Aussicht auf die
Stadt Innsbruck genommen wird. Die
Stadt Innsbruck hat also dort nichts
vorzukehren und insbesondere nichts zu
bepflanzen, das die Aussicht stört.
GR-Sitzung 18.10.2007
Das ist natürlich keine so besonders gute
Ausgangslage für Verhandlungs- und
Vergleichsgespräche und für Überlegungen, wie man dort letztendlich die Sache
lösen kann. In vielen Gesprächen sind wir
mit vielen Untergruppen und mit vielen
Versuchen neu zu starten zu einer Lösung
gekommen, die im jetzt vorliegenden
Antrag ausgeführt ist.
Dies dergestalt, dass es der Stadt
Innsbruck möglich ist, dieses Grundstück
im Ausmaß von knapp 14.000 m2 zu
erwerben, dass hinsichtlich zweier
Eigentümer eine entsprechende Zahlung
erfolgt. Hinsichtlich eines weiteren
Eigentümers erfolgt ein Grundtausch, der
dem Wert nach gleich bemessen ist als
jener Wert, den der einzelne Eigentümer
des Grundstückes auch tatsächlich erhält
und zusätzlich eine entsprechende
Abfindung des Dienstbarkeitsberechtigten.
Das ist Faktum! Tatsache ist aber auch,
dass es sich um eine Liegenschaft in der
bezeichneten Größe handelt, die für die
Stadt Innsbruck von besonderer Bedeutung ist. Auf der westlichen Seite grenzt
das Gebiet des Alpenzoo Innsbruck - Tirol
an und auf der östlichen Seite befindet
sich unmittelbar angrenzend die Mittelstation der "Hungerburgbahn-Neu". Sonst ist
diese Grundfläche ausschließlich von
städtischem Besitz umgeben. Eine
Arrondierung im städtischen Besitz ist
jedenfalls für die Stadt Innsbruck ein
gewaltiger Vorteil.
Nun kommt in dieser Sache die Frage
dazu, wie diese Liegenschaft gewidmet ist.
Es ist so, dass sich dort ein Haus befindet.
Jetzt kann man natürlich fragen, ob das,
was sich rund um das Haus befindet, auch
noch in gewisser Weise Bauland bzw.
alles Freiland ist, was ist Wald und was ist
Freiland? Man kann versuchen, das real
zu bewerten. Real diese Liegenschaft zu
bewerten, ist aber sehr schwierig. Wenn
man sich nur an das überbaute Grundstück hält und das als Bauland bewertet,
kommt man auf einen Betrag, wo man weit
unter jenem Beitrag liegt, der letztendlich
an Wertausgleich erfolgen soll.
Wenn man grundsätzlich die bebaubar
mögliche Fläche vernünftig heranzieht,
dann kommt man zu einem sehr guten
Wert. Würde man nur 2.000 m2 von diesen