Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.141
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Richtlinien für den Vollzug der Fördermittel
Um die Zweckwidmung und Auszahlungsmodalitäten verbindlich vorzugeben, wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.5.2007
Richtlinien für den Vollzug der im Voranschlag 2007 und in folgenden
Jahresvoranschlägen beschlossenen Ausgabe „Lfd. Transferzlg.Beiträge an die Gemeinderatsparteien erlassen.
Zweckwidmung der
Fördermittel
Die als „Lfd. Transferzlg.-Beiträge an die Gemeinderatsparteien“ bezeichnete Ausgabe soll den Gemeinderatsfraktionen der Stadtgemeinde
Innsbruck zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere für die Mitwirkung an der Willensbildung in der Stadtgemeinde Innsbruck, die politische Bildungsarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bedeckung
des hierfür erforderlichen Personal- und Sachaufwandes dienen. Eine
Vorschrift betreffend eine Rückerstattung von Wahlwerbungskosten
durch die Stadtgemeinde Innsbruck, wie es die landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen explizit vorsehen, hat in die städtische Richtlinie
keinen
Eingang
gefunden.
Infolge
der
festgelegten
Zweckwidmung sowie des verordneten Aufzeichnungsgebotes über die
Mittelverwendung wurden bzw. werden die Fraktionen nun in geschriebener Form verpflichtet, die erhaltenen Mittel widmungskonform einzusetzen.
3.2 Voranschlagsgruppe 1
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Allgemeines
Aus dieser Voranschlagsgruppe wurde die Haushaltsstelle 1/163000754000 – Freiwillige Feuerwehren – Lfd. Transferzlg. Gemeinschaftspflege Freiw. Feuerwehr überprüft. Die Anordnungsberechtigung obliegt dabei dem Branddirektor der Berufsfeuerwehr Innsbruck. Im
Haushaltsjahr 2007 wurde ein Betrag in Höhe von € 16.830,00 (2006:
€ 16.980,00 bzw. 2005: € 16.650,00) angeordnet.
Floriani- und
Kameradschaftsgeld
Über die oben angeführte Haushaltsstelle werden der jährliche Kameradschaftsfondsbeitrag (für das Jahr 2005 und 2006 jeweils € 150,00)
sowie das jährliche Floriani- und Kameradschaftsgeld (2007 und 2006
jeweils € 16.830,00 bzw. 2005: € 16.500,00) abgewickelt. Gemäß Mitteilung des Branddirektors dient dieses Floriani- und Kameradschaftsgeld der Kameradschaftspflege der insgesamt 10 Freiwilligen Feuerwehren Innsbrucks und der Musik der Freiwilligen Feuerwehren. Dieser
Beitrag wird vom Bezirksfeuerwehrverband Innsbruck-Stadt vorgeschrieben und von diesem wiederum gleichmäßig auf die genannten
Feuerwehreinheiten verteilt.
Budgetäre
Verarbeitung
Empfehlung
Bei den durchgeführten Überprüfungen fiel der Kontrollabteilung auf,
dass auf der zur Auszahlung herangezogenen Haushaltsstelle im Haushaltsjahr 2007 kein Voranschlagsbetrag zur Verfügung stand. Weitere
Recherchen ergaben, dass neben der bebuchten Haushaltsstelle
(1/163000-754000) noch eine weitere nicht bebuchte Haushaltsstelle
(1/163000-757100) mit derselben Bezeichnung existierte, auf welcher
Zl. KA-08370/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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