Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.153

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3 Ordentlicher Haushalt
Doppelbudget

Zum Voranschlag 2006 wurde einleitend angeführt, dass in den im Jahr
2000 getroffenen Parteienvereinbarungen ein Doppelbudget für die
Jahre 2005 und 2006 vereinbart worden ist.

Fristeneinhaltung

Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2006 erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.

Sollüberschuss

Die für 2006 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 254,584 Mio.
erhöhten sich um 8,2 % auf € 275,382 Mio. An Ausgaben waren
€ 256,564 Mio. vorgesehen, sie nahmen um 7,1 % auf € 274,725 Mio.
zu. Aus dem präliminierten Zuschussbedarf von € 1,980 Mio. wurde
somit ein Sollüberschuss von € 0,657 Mio. erwirtschaftet.

Vergleich VoranschlagRechnung

Der Gemeinderat hat am 28.2.1985 das Ausmaß der gemäß § 15 Abs.
1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben festgelegt. Demnach sind
Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge und
dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn die Abweichung
mehr als 5 % des Ansatzes und mindestens € 7.267,00 beträgt. Für
Voranschlagsposten der Sammelnachweise gelten diese Wertgrenzen in
Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.
Bei der stichprobenweisen Einsicht in die vorliegenden Begründungen
für das Jahr 2006 hat die Kontrollabteilung, vorwiegend bei der Festsetzung des ausgabenseitigen Jahresansatzes, einige Feststellungen
bzw. Empfehlungen getroffen. In den beanstandeten Fällen haben die
betroffenen Dienststellen im Anhörungsverfahren die Über- bzw. Unterschreitungen aus ihrer Sicht begründet. Auf Grund der Höhe der Voranschlagsbeträge und der in diesem Zusammenhang großen Abweichungen werden zwei der aufgezeigten Fälle im Rahmen dieses Kurzberichtes herausgegriffen.

Wertstoffsammelinseln

Die Kontrollabteilung stellte bei der Budgetierung der HHSt. 1/813000728540, Entgelte für sonstige Leistungen – Wertstoffsammelinseln anhand eines 3-Jahresvergleiches fest, dass die veranschlagten Beträge
zu hoch angesetzt wurden. Seit November 2002 wurde die Wertstoffsammlung an die IKB AG ausgegliedert, wofür der IKB AG ein betriebswirtschaftlich angemessenes Entgelt zugesichert worden ist. Von
der IKB AG werden auf Ersuchen der MA IV / Referat für Budgetabwicklung und Finanzcontrolling jährlich die entsprechenden Planzahlen
bekannt gegeben, die als Grundlage für den zu veranschlagenden Betrag dienen. Die Kontrollabteilung stellte dazu fest, dass - ausgenommen im Jahr 2004 - kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den
budgetierten Beträgen der IKB AG und jenen der Stadtgemeinde

ZI. KA-12811/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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