Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf

- S.167

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4 Außerordentlicher Haushalt
Generelle Grundsätze
für die Mittelanmeldung
im AO-Haushalt

Der Gemeinderat hat am 3.12.2004 im Zuge der Erstellung des Rahmenbudgets für das Rechnungsjahr 2006 u.a. auch eine Liste der Projekte des AO-Haushaltes 2006 genehmigt. Der vom Gemeinderat beschlossene AO-Haushalt 2005 und die eben angesprochene Liste der
Projekte des AO-Haushaltes 2006 stellten den unmittelbaren, fortzuschreibenden Ausgangspunkt für den Investitionsplan 2006 bis 2009
dar, der wiederum in direktem Zusammenhang mit dem AO-Haushalt
2006 zu sehen ist. Für die Anmeldung der einzelnen Jahresansätze des
AO-Haushaltes 2006 hat die MA IV / Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft allgemeine Grundsätze erarbeitet, die als strikte Vorgaben
unbedingt zu beachten sind. Neben den Grundsätzen der „Ausgabenorientierung“ oder der „Projektreife“ hat vor allem auch jener der „Bewirtschaftung“ von Vorhaben des AO-Haushaltes große Bedeutung.

Kreditreste aus dem
AO-Haushalt 2005

Gemäß Pkt. 8 der zur Haushaltssatzung 2006 ergangenen Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2006 gelten Ausgabemittel
des AO-Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch
nicht verfügt ist, grundsätzlich als verfallen. Der Gemeinderat kann
jedoch über Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben in begründeten Fällen über deren weitere Verwendung nach
Abschluss der Kassen- und Rechnungsbücher, d. h. eine Übertragung
auf das Folgejahr, verfügen.
Im Rahmen der Erstellung des AO-Budgets für das Jahr 2006 hat die
MA IV / Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft, die mit den Anordnungsberechtigten abgestimmten und aus sachlichen Gründen unbedingt notwendigen Überträge aus dem AO-Haushalt 2005 in den AOHaushalt 2006 in der Gesamthöhe von € 4,7 Mio. vorgeschlagen. In
weiterer Folge hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 30.3.2006
den Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben
vom 21.3.2006 zur Übertragung dieser nicht verbrauchten Kreditreste
aus den Ansätzen 2005 in den AO-Plan 2006 genehmigt. Unter Berücksichtigung einer im Notrecht gem. § 33 IStR von der Frau Bürgermeisterin am 19.1.2006 getroffenen und vom Gemeinderat mit Beschluss
vom 23.2.2006 zur Kenntnis genommenen Verfügung zur Übertragung
von Kreditresten aus dem AO-Haushalt 2005 in den AO-Haushalt 2006
in der Höhe von € 0,5 Mio. erhöhte sich die Gesamtsumme der Überträge in den AO-Haushalt 2006 auf insgesamt € 5,2 Mio.
Die Kontrollabteilung konnte in diesem Zusammenhang positiv anmerken, dass der in das Jahr 2006 transferierte Betrag im Vergleich zu den
Vorjahren weiter reduziert worden ist.

Folgeeinnahmen bzw.
Folgeausgaben

Eine Grundlage für die jährliche Budgeterstellung im AO-Haushalt bildet
der jeweilige Investitionsplan, in dem sämtliche durchzuführenden Projekte detailliert dargestellt werden. Nach den für die Erstellung des
Investitionsplanes festgelegten Richtlinien sind die Mittelanmelder u.a.
verpflichtet, für neue bzw. alle noch nicht begonnenen Vorhaben ab

ZI. KA-12811/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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