Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_09-November.pdf
- S.181
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ausdrücklich darauf hin, dass sich dadurch gravierend unterschiedliche
Steuerbeträge ergeben.
Serienveranstaltungen
Beanstandung
Betreffend „Serienveranstaltungen“ wurde von der Kontrollabteilung in
drei Fällen festgestellt, dass einzelne Veranstaltungen in der Vergnügungssteuervorschreibung nicht berücksichtigt wurden. Konkret handelte es sich im ersten Fall um ein nicht besteuertes Live-Konzert in
einem Innsbrucker Lokal, im zweiten Fall um ein nicht besteuertes
Rockkonzert in einem Lokal in den Viaduktbögen und im dritten Fall um
zwei nicht besteuerte Tanzveranstaltungen in einem Innsbrucker Hotel.
Gleiche Veranstaltung
Unterschiedlicher
Steuersatz
Beanstandung
Hinsichtlich der geprüften Vergnügungssteuerbescheide für Einzelveranstaltungen wurden zwei Veranstaltungen (experimentelle elektronische Konzerte mit Eintritt, mechanischer Musik und Tanz) in einem
Lokal in den Viaduktbögen auffällig, da diese mit einem unterschiedlichen Steuersatz (15 % bzw. 25 %) abgerechnet wurden. Nach Meinung der Kontrollabteilung wären beide Veranstaltungen mit einem
Steuersatz von 25 % zu besteuern gewesen.
Berechnungsfehler
Im Zuge der stichprobenartigen Überprüfung von Vergnügungssteuerbescheiden des Jahres 2006 wurden von der Kontrollabteilung auch
vereinzelte marginale Berechnungsfehler konstatiert. So wurde bspw.
in einem Fall für eine angemeldete Veranstaltung wohl die hiefür vorgesehene Vergnügungssteuer in der korrekten Höhe eingehoben, es
wurde jedoch verabsäumt, die dem Gesetz entsprechende Kriegsopferund Behindertenabgabe vorzuschreiben. In einem anderen Fall stellte
die Kontrollabteilung fest, dass der Kartenvorverkauf über zwei verschiedene Stellen abgewickelt worden ist, die Einnahmen einer der
beiden Vorverkaufsstellen bei der Festsetzung der Vergnügungssteuer
und der Kriegsopfer- und Behindertenabgabe jedoch nicht berücksichtigt worden sind. Die Kontrollabteilung hat die in diesem Bericht aufgezeigten Divergenzen und Berechnungsfehler dem zuständigen Sachbearbeiter zur Kenntnis gebracht und inhaltlich diskutiert, wobei in diesem Rahmen auch festgehalten worden ist, dass die beschriebenen
Differenzen lediglich geringfügige monetäre Auswirkungen gehabt haben. Dessen ungeachtet empfahl die Kontrollabteilung, derartige Fehler
in Zukunft durch erhöhte Sorgfalt zu vermeiden. Im Anhörungsverfahren dazu wurde vom Referent für Gemeindeabgaben – Vorschreibung
auf die organisatorische und funktionelle Neuordnung der Aufgabenverteilung in seinem Bereich hingewiesen und betont, dass mit dieser Änderung Fehler bei der Vorschreibung der Vergnügungssteuer in Zukunft
vermeidbar sein sollten.
Zl. KA-13376/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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