Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf

- S.107

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2.

ob es ebenfalls im Rahmen der
geltenden Rechtslage möglich wäre,
in diesen Kindergartengruppen auch
Volksschulkinder während der Ferien
mitzubetreuen bzw. welche gesetzlichen Bestimmungen dafür geändert
werden müssten.

Dr.in Krammer-Stark e. h.

22.6

1.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt Maßnahmen, welche die Zahl der gemeldeten
Hauptwohnsitze von Studierenden
der Zahl der tatsächlichen Hauptwohnsitze von Studierenden angleichen.

2.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beauftragt eine Untersuchung, aus welchen Gründen
Studierende ihren tatsächlichen
Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck
nicht melden. Die Untersuchung soll
in Zusammenarbeit mit der LeopoldFranzens-Universität Innsbruck
durchgeführt werden.

3.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beauftragt die Vorbereitung von möglichen Maßnahmen
einer Hauptwohnsitz-Kampagne für
Studierende. Der Maßnahmenvorschlag soll jedenfalls umfassen, dass
Studierenden bei Neuanmeldung eines Hauptwohnsitzes ein Semesterticket der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
für eine bestimmte Zeit zur Verfügung
gestellt wird und die Kosten dafür von
der Stadt Innsbruck übernommen
werden. Weitere mögliche Maßnahmen sollen im Vorschlag ebenfalls
enthalten sein.

4.

Die Frau Bürgermeisterin wird
beauftragt, mit den Innsbrucker Studentenheimen vertraglich festzulegen,
dass Studierende bei der Heimanmeldung über die Möglichkeit und die
gesetzliche Notwendigkeit einer
Hauptwohnsitzmeldung am Ort des
Lebensmittelpunktes informiert werden und die Hauptwohnsitzmeldung
in den Studierendenheimen problemlos möglich sein muss.

5.

Die Ergebnisse der oben genannten
Untersuchung und die oben genannten Maßnahmenvorschläge, werden
dem Gemeinderat zur weiteren Beratung wieder vorgelegt.

I-OEF 131/2007
StudentInnen und Studenten in
Innsbruck, Nichtmeldung als
Hauptwohnsitz, Untersuchung
und Maßnahmenvorschläge (GR
Mair)

GR Mair: Ich stelle folgenden Antrag:
Nur ein geringer Teil aller Studierenden in
der Stadt Innsbruck hat auch einen
Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt.
Von den etwa 25.000 Studierenden sind
dies derzeit schätzungsweise etwa 5.000.
Grundlage für die Meldung eines Hauptwohnsitzes ist das Meldegesetz:
"Meldegesetz § 1 (7): Der Hauptwohnsitz
eines Menschen ist an jener Unterkunft
begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese
zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche
Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Lebensbeziehungen
eines Menschen auf mehrere Wohnsitze
zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu
bezeichnen, zu dem er das überwiegende
Nahverhältnis hat."
Die Kriterien des Meldegesetzes für die
Meldung eines Hauptwohnsitzes treffen in
der Stadt Innsbruck sicherlich auf mehr als
5.000 Studierende zu. Aus verschiedenen
Gründen melden jedoch nicht alle
Studierenden ihren tatsächlichen Hauptwohnsitz in Innsbruck. Eine Kontrolle der
Angaben ist beinahe unmöglich. Für
Studierende braucht es daher offenbar
Anreize, den tatsächlichen Hauptwohnsitz
in Innsbruck auch zu melden.
Der Gemeinderat möge beschließen:

GR-Sitzung 13.12.2007

Mair e. h.