Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.125
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Kantinenabrechnung
Berufsfeuerwehr
Im Zuge der Prüfung einer Auszahlungsanordnung betreffend der Bereitstellung von Labemitteln der Kantine der Berufsfeuerwehr im Zuge
eines größeren Einsatzes wurde festgestellt, dass aus dem beigefügten
Beleg kein Rückschluss daraus gezogen werden konnte, wie sich der
von der Stadt zu vergütende Betrag zusammensetzt.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig bei derartigen Einsätzen die
von der Kantine an die Stadtgemeinde verrechneten Kosten aus Transparenzgründen auf dem Beleg im Detail anzuführen. Die Umsetzung
dieser Empfehlung wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens vom
Kommando der Berufsfeuerwehr zugesichert.
Grundeinlöse
Die Kontrollabteilung hat die Auszahlungsanordnung betreffend die
Straßenbaulast für die Errichtung eines Gehsteiges und die Einlösung
der hierfür benötigten Grundflächen geprüft. Diesbezüglich war einem
Grundeigentümer aufgrund des Enteignungsbescheides des Landes
Tirol vom 28.3.2007 von der Stadt Innsbruck ein Betrag in Höhe von
€ 8.896,50 zu überweisen.
Der erwähnte Betrag ist als Auszahlung auf der Vp. 5/780100-001100
„Wirtschaftsförderung – Ankauf von Gewerbe- und Industriegrundstücken“ erfasst worden. Da es sich hierbei jedoch um eine „Einlösung“
eines Gemeindegrundes für den Gehsteigausbau in Igls handelte, wäre
dieser Betrag unter dem TA 612000 „Gemeindestraßen“ auf der
Vp. 002273 „Grundeinlösung Straßengrund“ zu verbuchen gewesen.
In ihrer Stellungnahme versicherte die MA IV, der Empfehlung, zweckgebundene Auszahlungen haushaltskonform abzuwickeln, verstärkt
Rechnung zu tragen. Diesbezüglich wurde der zuständige Sachbearbeiter angehalten, in diesem Sinne vorzugehen.
Kompostieranlage
Die Kontrollabteilung hat im Zuge der Belegkontrolle die Einnahmen für
die Anlieferung von Mähgut und Laub, Baum- und Strauchschnitt,
u. dgl. sowie die Einnahmen aus dem Verkauf von Komposterde, Humus, etc. geprüft.
Bei der Rechnungslegung ist festgestellt worden, dass die erforderlichen Informationen (Menge, Kunden- und Lieferscheinnummer, usw.)
zunächst von den Bediensteten der Kompostieranlage erfasst und dem
zuständigen Sachbearbeiter des Referates „Budgetabwicklung“ am Monatsende bzw. am Beginn des Folgemonats elektronisch übermittelt
werden. Die im entsprechenden Zeitraum angefallenen Leistungen
werden sodann zusammengefasst und der fällige Betrag mit einem
Zahlungsziel von einem Monat in Rechnung gestellt. Unter Berücksichtigung des von der Stadt Innsbruck gehandhabten Mahnlaufes ist es
daher möglich, dass Erträge aus der Anlieferung von Baum- und
Strauchschnitt oder aus dem Verkauf von Humus, etc. erst 4 bis 6 Wochen nach Rechnungslegung vereinnahmt werden. In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung, zur Vermeidung von Opportunitätskosten und Einnahmenverlusten die Frequenz der Rechnungslegung zu erhöhen sowie das Zahlungsziel zu verkürzen.
Zl. KA-14355/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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