Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.62
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hat, kann er nicht das gleiche Recht
haben, wie jemand, der mit einem leisen
Moped fährt.
Das ist auch bei den LKW"s so, denn die
EURO 0 und EURO I dürfen auf der
Autobahn auch nicht in der Nacht fahren,
obwohl sie auch LKW"s sind. Man sollte
hier schon eine Differenzierung zwischen
lauten und leisen Fahrzeugen machen. Ich
glaube auch, dass man hier entsprechende Stellungnahmen einholen sollte.
Mich würde diesbezüglich einerseits die
Meinung der Polizei, die das beobachten
muss und andererseits die Meinung der
Vertreter des Fahrzeughandels interessieren, um eine Lösung zu finden. Dieses
Nachtfahrverbot generell aufzuheben, ist
wahrscheinlich problematisch. Wenn man
strenge Kontrollen - wie es angesprochen
wurde - seitens der Polizei gegenüber
jenen Mopeds, die laut und manipuliert
sind, durchführen würde, dann wäre das
sicherlich eine Regelung. Wenn ich mir die
Kontrollen der Polizei ansehe, insbesondere der Radfahrer, dann habe ich nicht
allzu viel Hoffnung, dass dies sehr
konsequent geschieht.
Wir werden aber im Stadtsenat über
dieses Thema nach Vorliegen der
entsprechenden Berichte eingehend
diskutieren.
GR Mag. Fritz: Ich schließe mich der
Meinung von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger an. Gerade, weil es unterschiedliche
Arten von Mopeds und Mopedfahrern gibt,
ist es eine Verletzung des Gleichheitsgebotes, wenn man alle Mopeds generell die lauten wie die leisen - verbietet.
Wir brauchen eine differenzierte Herangehensweise, die vor allem in zwei Richtungen geht. Einerseits die Sicherheit, vor
allem von Jugendlichen. Wenn Jugendliche, vielleicht etwas "angeflaschelt" und
mit einem aufgebauten Moped, das
80 km/h fährt, um 2.00 Uhr in der Früh
unterwegs sind, ist das nicht die sicherste
Methode des Verkehrs.
Andererseits muss der Schwerpunkt Lärm
sein. Hier muss uns aber klar sein, dass
nicht nur Mopeds laut sind. (Beifall) Es gibt
auch gestörte Autofahrer, die vor einer
Kreuzung auf das Gas steigen und mit
Abrieb starten müssen, weil sie glauben,
GR-Sitzung 13.12.2007
dass sie damit jemandem imponieren
können. Das macht genauso einen
Höllenlärm, wo die Anrainerinnen bzw.
Anrainer aufrecht im Bett stehen. Gestörte, die einen Lärm machen, gibt es immer.
Der Grundsatz vom Kraftfahrzeuggesetz
(KFG) besagt, dass ein Kraftfahrzeug
ohne unnötige Lärmerregung zu betreiben
ist. Der Radfahrer macht relativ wenig
Lärm, wenn er nicht gerade betrunken
grölt. Ob Autofahrer, Mopedfahrer oder
Motorradfahrer, kann man relativ lärmarm
niedertourig oder wie ein "Depperter" mit
Vollgas im dritten Gang und überhöhter
Drehzahl durch die Stadt fahren.
Für mich ist die Behandlung dieses
Antrages im Stadtsenat dazu da, sich zu
überlegen, mit welchen Arten von Geboten
und Verboten man das Ziel Verkehrssicherheit am optimalsten und möglichst
wenig Störung der Wohnbevölkerung
durch Lärm durchsetzen kann. Ich bin
auch der Meinung, wenn uns nichts
Besseres einfällt, müssen wir eher das
derzeitige Nachtfahrverbot für Mopeds
belassen.
Das ist dann für mich das kleinste Übel,
auch wenn ich es nicht wahnsinnig toll
finde, dass wir jetzt allen das Fahren mit
dem Moped in der Nacht verbieten. Wenn
uns aber nichts Besseres einfällt, bin ich
dagegen, so wie GRin Mag.a Pitscheider,
dieses Nachtfahrverbot aufzuheben.
Wir sollten uns aber zusammensetzen und
überlegen, ob es bessere Arten durch
einen Mix von Geboten und Verboten gibt,
dieses Problem möglichst optimal in den
Griff zu bekommen, um auch vernünftigen,
relativ lärmarmen Mopedfahrerinnen bzw.
Mopedfahrern zu ermöglichen, in der
Nacht zu fahren.
Deshalb ist die Zuweisung dieses Antrages an den Stadtsenat gut. Weil es eine
Angelegenheit der Behörde ist und der
Stadtsenat nur eine Meinung äußern kann,
wo dann die Frau Bürgermeister oder in
ihrem Auftrag ein Beamter als Behörde
das Verbot entweder aufrecht erhält oder
beseitigt, wäre es gescheit, dies nach
Prüfung im Gemeinderat abzustimmen,
wie wir es gerne als Empfehlung an die
Bezirksverwaltungsbehörde hätten.
Daher beantrage ich in diesem Fall