Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.72
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holt. So gesehen, ist dieser Antrag
sicherlich zielführend und betrifft ein
durchaus wichtiges Thema.
Man wird jetzt nicht eine Hausordnung für
alle vorschlagen können, denn das ist im
Einzelfall sehr zu differenzieren. Mir wäre
es ein Anliegen, wenn man die Mieterinnen bzw. Mieter des Hauses und die
Eigentümerinnen bzw. Eigentümer damit
befasst und jeweils die speziellen Verhältnisse einer Wohnanlage einfließen lässt,
um ein Höchstmaß an Identifikation zu
erreichen.
Dass man den verschiedenen gemeinnützigen Bauträgern Vorschläge macht, ist
durchaus zielführend und deshalb
beantrage ich,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Es wurde
schon so viel gesagt, sodass ich mich
nicht lange ausbreiten möchte. GR
Dr. Schuchter hat bei der Aufsichtsratssitzung in der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) wie der Tagesordnungspunkt "Hausordnung" behandelt
wurde, auf die Hausordnung der BUWOG
- Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH
verwiesen. In dieser Hausordnung gibt es
durchaus auch Regeln, Vorschriften oder
klare Aussagen, aber schon die Einleitung
hat eine ganz eigene und sehr gute
Qualität. Dort heißt es nämlich wie folgt:
"Die BUWOG - Bauen und Wohnen
Gesellschaft mbH errichtet familiengerechte Wohnungen. Ein gedeihliches
Zusammenleben beruht auf gegenseitiger
Rücksichtnahme. Das heißt, die Bedürfnisse der Bewohnerinnen bzw. Bewohner
aller Altersstufen sind zu beachten."
Diese Hausordnung endet mit dem Kapitel
Lärm und lautet:
"Dementsprechend ist die Geräuschentwicklung von Kindern, vor allem auf
Spielplätzen, sofern diese im Rahmen des
üblichen Spiel- und Bewegungsdranges
bleibt, nicht als unnötiger Lärm anzusehen und daher von den Hausbewohnern
zu akzeptieren."
Wenn es uns gelingt, ein paar dieser
Elemente in der Hausordnung der
stadteigenen Tochter und auch in den
GR-Sitzung 13.12.2007
Hausordnungen der gemeinnützigen
Wohnbaugesellschaften zu implementieren, sind wir sicher einen Schritt weiter in
Richtung kinder- und jugendfreundliche
Stadt gegangen.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte die
Diskussion nicht nur auf den Inhalt von
Hausordnungen beschränken, sondern ein
paar prozesshafte mir wichtig erscheinende Dinge dazu anmerken:
Erstens, sprechen wir sehr viel von
Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung, aber
das beginnt nicht beim Stadtteilausschuss
usw., sondern bei der Hausgemeinschaft.
Dort erreicht man die Leute in ihrem
direkten Wohnumfeld, wo sie sich
auskennen und mehr oder weniger
gleichwertige Expertinnen bzw. Experten
sind. Man erreicht sie so, dass die
Hemmschwelle sich zu beteiligen, weil es
um ihre Wohnung, Teppichstange und um
ihren Spielplatz usw. geht, am allerbesten.
Deshalb lässt sich anhand des Beispiels
"wir arbeiten gemeinsam an einer
Hausordnung für unsere Gemeinschaft"
am allerbesten mit der Einbindung
arbeiten.
Zweitens: Regeln, an denen man selbst
mitgearbeitet hat und die nicht nur von
einer anonymen Verwaltung auf anonymem Papier vorgesetzt werden, bekommen eine ganz andere Verbindlichkeit,
weil sie jeden selbst treffen. Die Hausordnungen tendieren dann eher dazu
eingehalten zu werden, als solche, die
einem einfach vor den "Latz" geknallt
werden.
Drittens: Allein der Prozess, dass sich zum
Beispiel 60 Parteien in einer Wohnanlage
zusammensetzen und gemeinsam darüber
nachdenken, wie sie ihr Zusammenleben
regeln, ist schon ein erster Schritt für
dieses Zusammenleben. Man macht sich
nämlich Gedanken darüber, wer ist diese
Person, die einem gegenübersitzt,
welches Bedürfnis hat sie usw. Darüber
wird gesprochen.
Viertens: Natürlich gehören die Konflikte
dazu, denn es wäre eine arme Gesellschaft ohne Konflikte. Solche Prozesse
erleichtern einen anderen Umgang mit den
Konflikten. Meistens ist nicht der Konflikt
selbst das Problem, sondern wie hierar-