Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.75
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jährlich zirka zwischen 450 und 500
Wohnungen aus dem Bestand älterer und
neuer Wohnungen nachbesiedeln können.
Jetzt, wo wir zum Beispiel am Tivoli-Areal
eine schöne Offensive haben, konnten wir
in diesem Jahr bereits 153 neue Wohnungen besiedeln. Die restlichen Wohnungen
am Tivoli-Areal sind zum Großteil auch
schon vergeben. Ich möchte schon
betonen, dass das Faktum ist.
GR Mair sagt, dass es für alles, was mit
öffentlichen Mitteln gefördert wird,
Transparenz geben und gemeldet werden
sollte. Ein Großteil der Wohnungen, die
mit öffentlichen Mitteln gefördert werden also die objektgeförderten Wohnungen sind in der Regel jene, die von den
gemeinnützigen Bauträgern bzw. von der
Stadt Innsbruck sowieso gemeldet
werden. Hier haben wir das so genannte
Besiedlungsrecht.
Es gibt nur mehr einen sehr kleinen Teil
an Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln
gefördert wurden. Wenn man dahinter
kommt, dass diese Wohnungen leer
stehen, müssen die Fördermittel innerhalb
einer bestimmten Frist zurückbezahlt
werden. Werden diese Wohnungen
unberechtigt an nicht legitimierte Personen
vermietet, sind die Förderungsmittel
ebenfalls zurückzuzahlen.
Dass es hier vielleicht mitunter auch in der
Exekutierbarkeit etwas hapert, mag sein.
Ich glaube aber nicht, dass es so schlimm
ist, wie es allgemein geschildert wird. Zu
mir wird oft gesagt, dass diese oder jene
Wohnung leer steht und man endlich
etwas dagegen unternehmen soll. Wenn
ich dann nachfrage, dann steht in 80 %
der Fälle die Wohnung nicht leer.
Die Wohnung ist vielleicht an eine Person
vermietet, welche den Mittelpunkt des
Lebensinteresses in Innsbruck hat, aber
Vertreter ist und vielleicht nur ein bzw.
zwei Tage zu Hause wohnt. Es kann auch
eine Person sein, die im Altersheim, in der
Kurzzeitpflege oder in der Übergangspflege ist und man nicht nach zwei Monaten
sagen kann, dass sie ihre Wohnung
zurückgeben muss. Es gibt auch Wohnungen, wo Verlassenschaftsverfahren
anhängig sind usw.
GR-Sitzung 13.12.2007
Deshalb glaube ich nicht, dass es wirklich
so viele Wohnungen gibt, für die Wohnbauförderungsmittel ausgeschüttet wurden
und nicht bzw. falsch besetzt sind. Das ist
für mich etwas, das ich aus meiner
Erfahrung nicht nachvollziehen kann.
Wie will man jemanden verpflichten, eine
leer stehende Wohnung zu melden? Das
kann nur über ein Bundesgesetz erfolgen.
Ich weiß nicht, wie die Stadt Innsbruck
jemanden verpflichten kann, eine leer
stehende Wohnung zu melden. Vor allem
verstehe ich noch viel weniger, was das
dann soll? Wollen wir diese Person dann
an den Pranger stellen? Man geht ja nicht
so weit und sagt zu dem Wohnungseigentümer, er muss die Wohnung zu einem
leistbaren Preis vermieten, denn dazu
kann man ihn ja nicht zwingen. Das heißt,
man steht dann nur irgendwo und sagt "du
unsozialer Mensch hast eine Wohnung
leer stehen, die du nicht vermietest und
deshalb wollen wir, dass dies im Internet
steht".
Ich verstehe den Grundärger von GR Mair
schon, aber dieser Antrag ist von vorne bis
hinten unüberlegt, nicht praktikabel und
nicht vollziehbar. Wir werden deshalb
diesem Antrag sicherlich nicht die
Zustimmung geben.
GR Hof: Ich kann viel von dem, was StRin
Dr.in Pokorny-Reitter gesagt hat, nachvollziehen. Nur ein Aspekt, den GR Mair
erwähnt hat, ist mir jetzt zu kurz gekommen, und zwar ist das die Konfliktlinie zu
den gewerblichen Immobilienmaklern.
Das könnte tatsächlich ein Anreiz für
Leute sein, über eine solche Wohnungsbörse ihre Wohnungen zur Vermietung
auszuschreiben bzw. anzubieten. Ich
weiß, dass öffentlich organisierte Wohnungsbörsen oft ausgezeichnet angenommen werden, da man dadurch die
Möglichkeit hat, eine relativ zentralisierte
Stelle dafür zu finden.
Ich weiß nicht, ob diese Bemerkung die
SPÖ von ihrem Stimmverhalten noch
einmal abbringen könnte.
GR Grünbacher: Ich verstehe das schon,
aber auf der anderen Seite wird genau
das, was GR Mair fordert, nicht passieren.
Wenn jemand zu Unrecht Wohnbauförderung bezogen hat, weil die Wohnung leer