Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_10-Dezember.pdf
- S.79
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Gedanken zu machen, was mit diesem
Gebäude geschehen soll.
Ich bin auch der Meinung, dass sich in
diesem Stadtteil etwas tut. Der Rennweg
ist wieder mehr ins Zentrum gerückt und
wir werden sicher, wenn wir Besitzer
dieses Gebäudes sind, hier etwas
unternehmen. Für die Verkaufsverhandlungen ist es keineswegs besonders
förderlich, wenn wir auf dieses Gebäude
schon sehr viel Begehrlichkeit werfen. Im
Moment laufen die Verhandlungen sehr
dezent.
GR Mag. Fritz: Ich muss der Frau
Bürgermeisterin widersprechen. Sich
Gedanken über die Nutzung eines
Grundstückes oder Areals als Stadt zu
machen, die bekanntlich der Verordnungsgeber für die Flächenwidmung und
Bebauungsplanung ist, setzt nicht voraus,
dass man schon der Eigentümer der
Liegenschaft ist. Sonst hört sich nämlich
Raumordnung und Stadtentwicklungsplanung überhaupt auf.
Ich wollte nur an den Punkt erinnern, dass
dieser Gemeinderat sehr wohl fähig war,
den Entwurf des Bebauungsplanes
Brunecker Straße 1 und 3 zu beschließen,
wo eine MIV-Spur quer durch ein Grundstück geht, das von einem Investor
gekauft wurde, aber ihn niemand vorher
gefragt hat. Ich sage, dass das unser
gutes Recht ist, denn er kann sich ja im
Auflageverfahren äußern.
Der Gemeinderat hatte auf jeden Fall
keine Angst, sich über die Verkehrsregelung, nämlich im Zusammenhang mit der
Regionalbahn in der Brunecker Straße
Gedanken zu machen und bestimmte
Planungsgrundsätze in einen Allgemeinen
Bebauungsplan zu schreiben und diesen
aufzulegen, bevor mit dem Grundeigentümer gesprochen wurde.
Das Gleiche trifft auch für die sehr
verehrte Raiffeisen-Landesbank Tirol reg.
GenmbH zu, weil seit dem Jahr 1867 im
Staatsgrundgesetz steht, dass im Staat
Österreich zwar das Recht auf Eigentum
frei ist - das wurde von der Monarchie in
die Republik übernommen -, und es schon
möglich ist, der Nutzung des Eigentums
an Grund und Boden durch bestimmte
Gesetze, wie zum Beispiel die Raumordnung, Schranken zu setzen. Das ist
GR-Sitzung 13.12.2007
eigentlich der verfassungsmäßige Grund
der Raumordnung und diesen würde ich
nicht aus der Welt schaffen wollen.
Jetzt kommen wir zu dem speziellen Areal.
StRin Mag.a Schwarzl hat darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen irrsinnig
spannenden Stadtteil handelt. Wenn man
sich ansieht, was sich am Rennweg alles
entwickelt hat, ist die Innenstadt mit allen
städtischen Attributen - nicht nur durch die
"Hungerburgbahn-Neu", das Hotel,
sondern auch was sich an Büronutzungen
auf beiden Seiten des Hauses der
Begegnung usw., entwickelt hat - in
Richtung Nordosten am wachsen, dass es
nur so eine Freude ist. Gleich anschließend ist das Areal, wo sich derzeit das
Riesenrundgemälde befindet, und ein paar
Meter weiter östlich ist etwas, was im
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) als städtebauliches Entwicklungsgebiet bezeichnet wurde.
Auf diesem Areal, welches ein gewaltiges
Entwicklungspotenzial hat, stehen jetzt
mehrere Baulichkeiten, von denen
einzelne unter Denkmalschutz sind, leer.
Man kann also davon ausgehen, dass
man sie entweder im Bestand so nutzen
muss, wie sie sind - also sie nicht abreißen oder ähnliches kann - oder aber eine
sehr gute Idee haben kann, um zu einer
Lockerung oder Aufhebung des Denkmalschutzes zu kommen. Das ist im Prinzip
mit einer sehr guten städtebaulichen Idee
möglich.
Deshalb glauben wir, dass es notwendig
ist, und zwar ganz schnell, sich zu
überlegen, welche Entwicklungsmöglichkeiten man sich für diese verschiedenen
und zum Teil auch disparaten Baulichkeiten vorstellen kann. Das Riesenrundgemälde ohne das Bild und die alte Trasse
der Hungerburgbahn sind nämlich zwei
ganz verschiedenen Sachen.
Man weiß ja in der Stadtentwicklungspolitik sehr gut, dass manchmal kleine
Eingriffe langen, um eine große Entwicklung in Gang zu setzen. Wir müssen als
Stadt Innsbruck nicht immer alles kaufen
und viel Geld investieren, damit wir
irgendetwas entscheiden können, um
etwas Gutes daraus zu machen. Manchmal langt - hier gibt es gute Beispiele aus
anderen Städten - ein relativ kleiner