Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.30

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- 26 -

Innsbruck analog der Brennmittelaktion des Landes Tirol.
2.

3.

Auf Basis der bisher durchschnittlich
erteilten Bewilligung von 1.500 Anträgen, errechnet sich ein Betrag von
zirka € 75.000,--. Die Bedeckung erfolgt über die Vp. 1.429000-757200
(laufende Transferzahlungen Tiroler
Hilfswerk).
Weiters bewilligt der Gemeinderat für
die unter Punkt 2. angeführte Voranschlagspost einen Nachtragskredit in
der Höhe von € 30.000,--, die Auszahlung des Gesamtbetrages erfolgt
über die Frau Bürgermeisterin (Anordnungsberechtigung BM00) an das
Tiroler Hilfswerk auf die Kontonummer 200 001 000, Bankleitzahl 57000,
Hypo Tirol Bank.

Auf Anregung von Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger soll die Stadt Innsbruck versuchen, dahingehend Einfluss zu
nehmen, dass in den Verständigungsschreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung bzw. des Tiroler Hilfswerkes
über die Zuerkennung des Heizkostenzuschusses auf den Beitrag der Stadt
Innsbruck hingewiesen wird. Das ist eine
zusätzliche Erklärung.
Alle Mitglieder des Gemeinderates wissen,
dass der Heizkostenzuschuss aufgestockt
wurde. Auch im Land Tirol wurde er
wesentlich aufgestockt. Es schaut aber für
den heurigen Winter so aus, dass es
notwendig ist, den Heizkostenzuschuss
auf € 50,-- pro genehmigten Antrag zu
erhöhen.
Es ist schon mehrfach angeklungen, dass
dies aufgrund der Entwicklung der Preise
und der Pensionserhöhungen vielleicht
nicht auslangen wird.
GR Nordholm: Ich möchte in Erinnerung
rufen, dass wir diesen Antrag bereits für
den Winter 2006/2007 gestellt haben. Dies
nicht für eine Erhöhung von € 35,-- auf
€ 50,--, sondern damals schon auf
€ 115,--. Wir haben jetzt wieder im
November 2007 einen Antrag gestellt, der
jedoch abgelehnt wurde.
In harten Verhandlungen mit der Frau
Bürgermeisterin haben wir es geschafft,
dass der Heizkostenzuschuss von € 35,-GR-Sitzung 31.1.2008

auf € 50,-- erhöht wird. Über das freuen
wir uns, werden aber nicht müde werden,
für den nächsten Winter wieder eine
Erhöhung zu beantragen und hoffen jetzt
schon auf eine breite Zustimmung und
Unterstützung.
Das heißt, dass dieser Betrag noch nicht
das Ende der Fahnenstange ist, da es
immer noch zu wenig ist, sind wir der
Meinung. Ein Heizkostenzuschuss ist
positiv und gut, aber mehr darf es schon
sein. Vielen Dank!
StRin Mag.a Schwarzl: Natürlich ist es in
Ordnung, dass die Stadt Innsbruck den
Heizkostenzuschuss um 42 % und das
Land Tirol um 50 % erhöht. Damit
kommen wir in etwa auf € 120,-- plus
€ 50,--, zusammen € 170,--. Man kann
natürlich jedes Jahr diesen Heizkostenzuschuss um weitere 50 % erhöhen.
Ich habe in der Sitzung des Stadtsenates
schon gesagt, dass es um zwei wesentliche Punkte geht, die man zusätzlich
überlegen sollte. Die Empfänger des
Heizkostenzuschusses können nur
Personen sein, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen. Dieser liegt im
Jahr 2008 für Alleinstehende bei € 747,-und für zwei Personen bei € 1.120,--. Es
gibt überhaupt keine Einschleifregelung.
Anstatt immer zu erhöhen, wäre es
sinnvoll, eine Einschleifregelung zu
machen. Es gibt natürlich auch Kleinstpensionisten, die etwas mehr verdienen,
aber zur Gänze aus dem Heizkostenzuschuss fallen, weil sie diesen absoluten
Deckel vielleicht um € 2,-- bzw. € 3,-überschreiten. Das finde ich nicht gescheit.
Ich würde es für die Stadt Innsbruck
zentral halten, dass man beim Tiroler
Hilfswerk, wo diese Ansuchen einlangen,
schaut, ob sich die Ansuchen in bestimmten Wohnobjekten in der Stadt Innsbruck
häufen.
Vielleicht sind es noch dazu städtische
Wohnobjekte oder mit städtischem
Besiedelungsrecht. Man sollte diese
Objekte hinsichtlich der Sanierung,
Wärmedämmung, Heizungsumstellung
usw. vorrangig behandeln, als immer nur
diesen Tropfen auf den heißen Stein zu
geben. Wir wissen, dass die Energiekos-