Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf
- S.43
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Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. PR - B3, Pradl, Bereich
zwischen Burgenlandstraße, östlich Resselstraße und Wiesengasse (teilweise als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 63/gr,
Zeichn. Nr. 3698), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006
so, wenn man ein gesamtes Gebiet neu
bearbeitet, gibt es natürlich viele Anregungen, Wünsche und Verbesserungen, die
alle auf die individuelle Situation zugemünzt sind.
Man hat einen Großteil der Wünsche
aufgenommen und einen neuen Entwurf
aufgelegt. Ich bin aber sicher, dass es bei
dem zweiten Entwurf auch noch die eine
oder andere Person geben wird, die
Einsprüche macht. Man wird dies sehr
seriös bearbeiten und vielleicht das eine
oder andere, das fachlich vertretbar ist,
korrigieren können.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
21.
III 1549/2008
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F6, Pradl, Bereich Gp. 1022/2, KG Pradl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ah, Zeichn.
Nr. 2164)
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2008:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F6, Pradl,
Bereich Gp. 1022/2, KG Pradl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/ah, Zeichn. Nr. 2164) wird beschlossen.
Das ist ein weiterer Punkt, wo wir im Zuge
durch den Landesgesetzgeber bei
Einkaufszentren detailliertere Widmungsabgrenzungen machen und teilweise auch
Geschossflächenwidmungen einführen
müssen.
22.
III 14103/2007
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2008:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. PR - B3, Pradl, Bereich zwischen
Burgenlandstraße, östlich Resselstraße
und Wiesengasse (teilweise als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 63/gr, Zeichn.
Nr. 3698), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses allgemeinen Bebauungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
bebauungsplanmäßigen Bestimmungen
außer Kraft.
23.
III 14105/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. PR - B3/1, Pradl, Bereich zwischen Burgenlandstraße, östlich Resselstraße und
Wiesengasse (teilweise als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gr, Zeichn. Nr. 3698), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2008:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. PR - B3/1, Pradl, Bereich zwischen
Burgenlandstraße, östlich Resselstraße
GR-Sitzung 31.1.2008