Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf
- S.61
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- 57 -
Beschluss (einstimmig):
in
in
Der von StR Dr. Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnern eingebrachte dringende
Antrag (Seite 51) wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
29.5
I-OEF 11/2008
Knallkörper (pyrotechnische
Gegenstände der Klasse II), Verkaufsverbot (GRin Dr.in Waibel)
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck; 2 Stimmen):
Dem von GRin Dr.in Waibel und Mitunterzeichner eingebrachten dringenden Antrag
(Seite 52) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
habe diesen dringenden Antrag mit
unterfertigt. Eigentlich wollte ich diesen
Antrag schon lange selbst stellen, weil ich
mich an den Weihnachtsfeiertagen sowie
an jedem Silvesterabend über diese
"Knallerei" ärgere.
Es ist wirklich eine unehrliche, um nicht zu
sagen "hinterfotzige, österreichische
Lösung" die man hier gefunden hat, indem
man gesagt hat, man verkauft zwar diese
Knallkörper, aber sie dürfen nicht in
bewohntem Gebiet gezündet werden. Die
Leute werden sicherlich nicht hinaus in
Wald, Wiese und Flur gehen, um diese
Knallkörper zu zünden.
Natürlich werden diese Knallkörper in
verbautem Gebiet gezündet und verursachen nicht nur Beeinträchtigung und
Verletzungen bei den Menschen, sondern
jeder, der Tiere - insbesondere Hunde -,
zu Hause hat, weiß, wie sehr diese
darunter leiden. Diese sinnlose Knallerei
gehört einfach abgeschafft. Wir wissen,
dass wir diesbezüglich keine Kompetenz
haben, aber ich glaube, man sollte bei den
Bundesdienststellen intervenieren.
Ich habe den Antrag nicht formuliert, aber
ich hätte in diesem Antrag noch dazugeschrieben, dass man insbesondere bei
den Gremien des Österreichischen
Städtebundes interveniert, damit sich
dieser auch dafür einsetzt. Der Österreichische Städtebund hätte doch das
Gewicht, in den Gremien des ÖsterreichiGR-Sitzung 31.1.2008
schen Städtebundes das zu einem Thema
zu machen.
Ich ersuche daher um
die Annahme des Antrages.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist
wahrlich ein dringender Antrag und
deshalb darf ich mich bei GRin Dr.in Waibel
ausdrücklich für die gute Recherche, die
sie hier an den Tag gelegt hat, bedanken.
Aufgrund der Vorgehensweise, dass man
die Knallkörper zu kaufen bekommt, sie
aber nicht anwenden darf, gibt es mit den
Jugendlichen nicht nur im Elternhaus,
sondern auch rundherum unzählige
Diskussionen.
Ich darf mich noch einmal bei GRin
Dr.in Waibel bedanken, dass sie diesen
Antrag eingebracht hat.
GR Mag. Kogler: Wir sind auch gegen
eine sinnlose "Knallerei", aber ich muss
schon zurechtrücken, dass es natürlich
auch entsprechende Feuerwerkskörper
sind, die nicht im Ortsgebiet abgeschossen werden. Es werden zu bestimmten
Anlässen, wie bei Festen und Geburtstagen, auch in der Umgebung von Innsbruck
Knallkörper im Freigelände abgeschossen.
Es ist schon eine Bevormundung der
Bürgerin bzw. des Bürgers das wieder mit
Verboten zu reglementieren. Dagegen
verwehren wir uns. Wenn die Hunde in
den Wohnungen gestört werden, muss ich
schon fragen, ob es sinnvoll ist, Hunde in
den Wohnungen zu halten?
Wir werden diesem dringenden Antrag
nicht zustimmen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Da kann
man gleich laut sagen, dass die Leute
keine Hunde mehr halten können, damit
die Jugendlichen die Knallkörper zu
Silvester abschießen können.)
Es muss differenziert werden und differenziert heißt nicht nur Knallkörper, sondern
auch Feuerwerkskörper. Weiters muss
zwischen Ortsgebiet und keinem Ortsgebiet differenziert werden. Verbote sind
keine österreichische Lösung.
GR Mag. Fritz: Ich möchte zu GR
Mag. Kogler sagen, dass die Durchsetzung von Allgemeininteressen oder
wichtigen Schutzinteressen durch Gebote