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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.69

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siebzehn Personen -, dann würde man
sich natürlich hinsichtlich der Neubesiedlung dieses Hauses wesentlich leichter
tun.
Man könnte in der Zwischenzeit die
Pflegedienstleitung und einen Heimleiter
installieren und praktisch zwischen 100
und 120 Personen die Besiedlung des
künftigen Wohn- und Pflegeheimes am
"Lohbach 2" in einem durchführen. Das ist
die Überlegung, die hier dahinter steht.
Das ist keine finanzielle, fiskalische,
sondern eine organisatorisch technische
und auch personalwirtschaftliche Ursache.
Nun darf ich zu den Details bzw. zur
dringenden Anfrage kommen:
Ich darf feststellen, dass die Begriffe
"abgewohnt und desolat" eigentlich nicht
zutreffend sind. Wir haben aufgrund eines
bautechnischen Gutachtens den Beschluss gefasst, dieses Haus abzureißen,
weil es nicht möglich war, sinnvollerweise
die Gänge entsprechend zu verbreitern,
Nasszellen einzubauen und die verschiedenen Höhen in diesen drei Häusern zu
überwinden. Man hätte praktisch diese
drei Häuser aushöhlen müssen und es
wären die Kosten wahrscheinlich höher als
ein Neubau gewesen.
Wenn es nicht die entsprechenden
technischen Bauvorschriften geben würde,
hätte man die Häuser wahrscheinlich noch
hundert Jahre bewirtschaften können.
Diese Häuser waren schwer vermittelbar,
weil heute die Ansprüche einfach höher
geworden sind. Die Leute wollen ein
Zimmer in der Größe zwischen 20 m2 und
25 m2 mit Nasszelle. Die Angehörigen
klappern die Wohn- und Pflegeheime nicht
nur in Innsbruck, sondern in der gesamten
Umgebung ab und nehmen solche Wohnund Pflegeheime nicht mehr an. Die
Kosten werden zirka auf € 5.000,-geschätzt.
Das wären natürlich mehr als € 20.000,--.
Der Höchstbetrag, den wir bezahlen ist
€ 363,--. Wenn man das für sechzig
Personen rechnet, dann kommt man im
Monat auf € 21.780,-- und für ein halbes
Jahr wären es € 130.000,-- die man sich
ersparen würde. Das ist nicht das Motiv.
Ich bin aber überzeugt, dass es sich
diesbezüglich rechnen würde.
GR-Sitzung 31.1.2008

Es ist so, dass überhaupt niemand aus
den umliegenden Wohn- und Pflegeheimen zwangs rückgesiedelt werden soll.
Ich habe bei dem Presseinterview gesagt,
dass es dazu dienen soll, die Anzahl der in
den übrigen Wohn- und Pflegeheimen im
Umland untergebrachten Personen
abzubauen. Mit abbauen meine ich
natürlich, dass wir in Hinkunft nicht mehr
so viele Leute in den benachbarten
Gemeinden unterbringen werden und
durch einen natürlichen Abgang dieser
Bestand mit 31.12.2008 abgebaut wird. Im
Jahr 2007 waren 173 Personen untergebracht.
Wenn wir viele Betten frei haben, könnte
ich mir schon vorstellen, dass ich die
Innsbruckerinnen bzw. Innsbrucker dazu
einladen werde, wieder in die Stadt
Innsbruck zu kommen und ihnen ein Bett
anbiete. Ich glaube, diese Vorgangsweise
wäre durchaus legitim.
Was jene Personen anlangt, die derzeit
eine 24-Stunden-Betreuung haben, weiß
niemand. Ich kenne keine solchen
Personen.
Alle Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des
Heims am Hofgarten in den Häusern A, B
und C sind mit übersiedelt und sind
deshalb auch nicht mit einzubeziehen.
Es ist so, dass im Prinzip eine Betriebsgenehmigung für das Haus B besteht. Es ist
keine Frage, dass hier die Amtsärztin
einzubeziehen ist. Wenn es soweit ist,
wird das geschehen. Im Prinzip ist für die
Genehmigung von Wohn- und Pflegeheimen die Bezirksverwaltungsbehörde
zuständig und nicht die Heimanwältin, da
diese eine Kontrollfunktion und keine
Genehmigungsfunktion hat.
Wenn wir nur befristet für einige bzw.
mehrere Monate Personen aufnehmen, ist
die Überlegung, dass dann auch die
Akzeptanz erreicht werden kann. Das war
schon bisher so. Wir haben jetzt beispielsweise in den vergangenen Monaten
mehrere Personen im Heim am Hofgarten
mit dem Versprechen aufgenommen, dass
sie dann einen neuen und schönen
Heimplatz bekommen.
Mit diesem Versprechen haben wir auch
die Akzeptanz erreicht und das soll bei
einer stufenweisen Wiederbesiedlung des