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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.83

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Wert von gerundet € 532.666,00 bilanziell erfasst.
Im Rahmen der Akteneinsicht stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
Grundstücksfläche aufgrund eines Berechnungsfehlers bei der ursprünglichen Vermessung im Ausmaß von 6 m² zu reduzieren war. Des
Weiteren wurden im Wirtschaftsjahr 2005 insgesamt 209 m² dieser
Liegenschaft an 6 Nachbarn verkauft. Der Verkaufserlös in Höhe von
gesamt € 20.400,00 reduzierte den Buchwert des Grundstückes. Außerdem wurden gem. Teilungsausweis vom 19.7.2005 weitere 5 m² Baufläche der Liegenschaft „Fuchsrain Ost“ abgeschrieben. Die Grundstücksfläche belief sich somit auf insgesamt 1.393 m², was mit den
Eintragungen im Grundbuch zum Prüfungszeitpunkt übereinstimmte.
Fuchsrain 27 und 29

Im Rahmen ihrer Bewertung hat die Stadtbau den vom Sachverständigen errechneten Verkehrswert der Liegenschaft „Fuchsrain West“ in
Höhe von € 1.962.166,52 um die voraussichtlichen bzw. bereits feststehenden Freimachungskosten (Ablöse Baurecht, Refundierung Baurechtszins und Abbruchkosten) von € 686.543,00 vermindert. Des Weiteren gelangte bei diesem Grundstück ebenfalls ein Risikoabschlag von
9,12 % zur Anwendung, wodurch das Grundstück in der Bilanz 2004
schließlich mit einem Wert von € 1.159.315,00 erfasst worden ist. Auch
in diesem Fall lagen die tatsächlich angefallenen Abbruchkosten von
€ 63.558,34 unter jenen lt. Gutachten ausgewiesenen von € 81.756,94.

Thomas-Riss-Weg

Der Sachverständige hat unter Berücksichtigung aller in seinem Gutachten vom 22.6.2001 getroffenen Feststellungen den Verkehrswert der
Grundfläche betreffend die Liegenschaft „Thomas-Riss-Weg“ mit
€ 1.013.059,31 angegeben. Für die Bewertung wurde eine u.a. aus
dem Lageplan gemessene, gerundete Fläche von 2.050 m² herangezogen. Dieser Verkehrswert stellte auch für die Stadtbau den Ausgangspunkt für die Bilanzierung dar. Wie bei den zuvor angesprochenen
Grundstücken wurde auch hier ein Risikoabschlag von 9,12 % in Abzug
gebracht. Zum 31.12.2004 wurde im Umlaufvermögen unter den unbebauten
Verkaufsgrundstücken
somit
ein
Wert
von
€ 920.691,00 verbucht.

Einbringung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Wert der ursprünglich mit einem höheren Wert begutachteten Grundstücke durch
den seitens der Stadtbau vorgenommenen Risikoabschlag vermindert
wurde, womit der vertraglich festgelegten Verpflichtung, die Liegenschaften zu einem festgesetzten Wert von € 3.600.00,00 einzubringen,
entsprochen worden ist.

Ankauf eines Grundstückes für das Bauvorhaben „Wohnen am Lohbach II“

Außer den mit Sacheinlagevertrag vom 15.1.2004 in die Gesellschaft
eingebrachten vier Grundstücken hat die Stadtbau im Gründungsjahr
mit Kaufvertrag vom 23.7.2004 ein weiteres (fünftes) Grundstück erworben, das für das Bauvorhaben „Wohnen am Lohbach II“ vorgesehen
wurde.

Zl. KA-11405/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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