Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf

- S.86

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Geschäftsjahren 2004 und 2006 erfolgte die Verrechnung in korrekter
Weise.
Büroorganisation,
Finanzbuchhaltung,
Erstellung Jahresbericht
sowie Bilanz,
Protokollierungen usw.

Für die „Büroorganisation, Finanzbuchhaltung, Erstellung des Jahresberichtes sowie der Bilanz, Protokollierungen usw.“ sieht der GBV einen
Mindestbetrag in Höhe von € 5.000,00 bzw. 2,50 % der zur Berechnung
des Honorars für Projektierung bzw. Bauerrichtung maßgeblichen Bemessungsgrundlage (vor Berücksichtigung der Abschläge) vor. Somit
steigt mit zunehmendem Bauvolumen das für die angeführten Tätigkeiten verrechenbare Honorar.

Kosten und
Verrechnung
Verzicht NHT

Auf Basis dieser vereinbarten Berechnungsmodalität ergab sich für das
Geschäftsjahr 2004 ein Honorar in Höhe von € 6.458,73, für 2005 ein
Honorar in Höhe von € 20.928,00 und für 2006 ein Honorar in Höhe
von 29.907,03. In den Geschäftsjahren 2005 und 2006 verzichtete die
NHT jeweils auf ca. 50 % des ihr lt. GBV zustehenden Honorars und
verrechnete im Jahr 2005 einen Pauschalbetrag in Höhe von
€ 10.000,00 bzw. im Jahr 2006 in Höhe von € 15.000,00. Dieser Verzicht wurde damit begründet, dass die tatsächlichen (geschätzten) Kosten unter den lt. GBV verrechenbaren Kosten lägen.

Empfehlung
Kontrollabteilung

Nachdem die tatsächlich verrechneten Kosten sowohl im Geschäftsjahr
2005 als auch 2006 unter den sich auf Basis der Regelungen im GBV
ergebenden Kosten lagen, empfahl die Kontrollabteilung hier eine Änderung des GBV vorzunehmen. Vorstellbar wäre aus Sicht der Kontrollabteilung eine Deckelung in Form von maximal verrechenbaren Kosten
oder aber auch eine entsprechende Anpassung des auf die vereinbarte
Bemessungsgrundlage anzuwendenden Prozentsatzes. Die Stadtbau
teilte im Rahmen ihrer Stellungnahme dazu mit, dass eine Überarbeitung des GBV beabsichtigt sei. Hierin sollten die bisherigen Erfahrungen
sowie die Äußerung der Kontrollabteilung berücksichtigt werden. Die
entsprechende Beschlussfassung sei für den 1. Aufsichtsrat 2008 geplant.

Kosten für
Versicherungen

Wie aus den Jahreshonorarabrechnungen ersichtlich war, wurden der
Stadtbau auch Kosten aus der anteiligen Prämienweiterverrechnung
betreffend Versicherungsverträge der NHT in Rechnung gestellt. Gemäß
erhaltener Auskunft sei eine separate Polizzierung auf die Firma „Innsbrucker Stadtbau GmbH“ aus konditionellen Gründen nicht möglich gewesen. Die Weiterverrechnung der auf die Stadtbau entfallenden Prämienanteile erfolge auf Basis entsprechender Mitteilungen des Versicherungsberaters.

Differenzen
Beanstandung

Im Nachvollzug der vorgeschriebenen Prämienanteile seitens der Kontrollabteilung ergaben sich Differenzen zwischen den vom Versicherungsmakler mitgeteilten und den von der NHT zur Verrechnung verwendeten Faktoren. Eine noch während der Prüfung der Kontrollabteilung vorgenommene Klärung durch die zuständige Sachbearbeiterin in
Verbindung mit dem Versicherungsmakler bestätigte den Umstand,
dass der Stadtbau in den Geschäftsjahren 2004 (€ 1.179,79 exkl. USt.)

Zl. KA-11405/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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