Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf
- S.142
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Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass in den Pachtverträgen der Arzler und der Höttinger Alm eine zweckgebundene
70 %-Klausel verankert worden ist.
Lt. Pachtvertrag hat der/die PächterIn 70 % der jeweils gewährten
Almförderung an die Stadt zu überweisen. Dieser Betrag wird zweckgebunden für alpsverbessernde Maßnahmen verwendet. Sofern diese
vom Pächter bzw. der Pächterin in Eigenregie erbracht werden, ist vorgesehen, diese Tätigkeiten entsprechend abzugelten.
Zu diesem Zweck hat der/die PächterIn entsprechende Aufzeichnungen
vorzulegen. Sollten die Eigenleistungen 70% der beanspruchten Förderung nicht erreichen, ist die Differenz an die Stadt abzuführen. Mehrleistungen werden als Gutschrift in das Folgejahr übertragen.
Die zuvor beschriebenen Modalitäten betreffend die Verwendung beanspruchter ÖPUL-Förderungsgelder bzw. eine darauf Bezug nehmende
Klausel ist in den übrigen Almpachtverträgen derzeit nicht enthalten.
Pachtzinsvorschreibungen
Die Pachtzinse wurden zum überwiegenden Teil von der IISG ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der vertraglich festgesetzten
Indexanpassung zeitgerecht vorgeschrieben.
Bei der Höttinger Alm und der Bodensteinalm konstatierte die Kontrollabteilung, dass die Berechnung der Wertsicherung nicht vertragskonform durchgeführt wurde, wobei letztlich durch diese Berechnungsmodi
in den aufgezeigten Fällen für beide Vertragsteile kein Nachtteil entstanden ist.
Einhaltung der
Zahlungsfristen
Die Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der Zahlungsfristen hat ergeben, dass die vorgegebenen Zahlungsziele im Wesentlichen eingehalten wurden. Lediglich der Pächter der Fronebenalm kam seinen Zahlungsverpflichtungen nur sehr schleppend nach. Erst nachdem die Zahlungsrückstände nach mehrmaligen erfolglosen Mahnungen einem
Rechtsanwalt zu Betreibung übergeben wurden, hat der Pächter diverse Teilzahlungen geleistet. Zum Prüfungszeitpunkt (Oktober 2007) waren nach wie vor noch Zahlungsrückstände zu verzeichnen.
Touristische Nutzung
der Fronebenalm
Im Zusammenhang mit der touristischen Nutzung der Fronebenalm hat
die Stadtgemeinde Innsbruck der früheren Berglift Froneben und nunmehrigen Schlick 2000 Skizentrum AG vom Gutsbestand der 1916 erworbenen Alpe Froneben im Laufe der Jahre mehrere kleine Grundstücksteile verkauft und auf dem verbliebenen Grundflächenbestand
gegen ein jährliches Entgelt zahlreiche Dienstbarkeiten eingeräumt.
U.a. wurde der Berglift Froneben AG mit Vertrag vom 12.7.1968 die
Errichtung von Tal- und Bergstationen für zwei Schlepplifte samt Trassenführung gestattet und als Gegenleistung hiefür ein jährlicher, nicht
wertgesicherter, Betrag von damals ATS 2.000,00 (€ 145,34) vereinbart. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung festgestellt,
dass ein seinerzeitiges Ansuchen der Liftgesellschaft betreffend Ermäßigung der Grundbenützungs-entschädigung auf ATS 1.000,00
Zl. KA-13595/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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