Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_02-Feber.pdf

- S.150

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2008_02-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2008
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens betonte die IISG, dass ihr die
Überlassung eines Gebäudes an das Schützenbataillon Innsbruck nicht
bekannt gewesen sei und deshalb auch kein Anerkennungszins vorgeschrieben habe werden können.
Pachtvertrag mit dem
Yachtclub Achenkirch

k)

Vorschreibung des Pachtzinses für 2007 an den Yachtclub Achenkirch für ein von ihm gepachtetes Grundstück gem. Pachtvertrag
vom 15. Mai 1991.

In ihrer Stellungnahme teilte die IISG mit, dass die Pachtzinsvorschreibung in der Zwischenzeit (November 2007) erfolgt sei.
Vereinheitlichung des
Verbraucherpreisindex

l)

Festlegung eines einheitlichen Verbraucherpreisindex zur einfacheren Administrierung der Modalitäten in Bezug auf die Berechnung
der Wertsicherung.

Seitens der IISG wurde zugesichert, der Anregung der Kontrollabteilung insofern Folge zu leisten, als man versuchen werde, in Abstimmung mit dem Vertragspartner künftig eine einheitliche Regelung abzuschließen.
Wertsicherungsberechnung

m) Vertragskonforme Berechnung bei der Geltendmachung der Wertsicherung.
Die IISG sagte die Umsetzung der Empfehlung zu.

Inanspruchnahme des
Kündigungsrechtes

n)

Verstärkung der Überwachungsbemühungen in Bezug auf die Einhaltung der in den Pachtverträgen festgelegten Zahlungsfristen, in
dem bei wiederholter bzw. regelmäßiger Säumigkeit vom vertraglich vorgesehenen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wird.

Die IISG verwies darauf, dass ihr zwar die Überwachung der Zahlungsfristen und Zahlungseingänge obliege, wobei die Fachdienststelle nach
der zweiten Mahnung informiert werde, die Wahrnehmung der Aufkündigung des Pachtverhältnisses aber von der Fachabteilung kommen
müsse.
Vertragsgestaltung

o)

Ausnahmslose Wahrnehmung der Vertragsgestaltung durch die
Rechtsabteilung der IISG, dies unter Berücksichtigung der Erfordernisse und Vorgaben des Amtes für Land- und Forstwirtschaft.

Die IISG pflichtete der Kontrollabteilung bei und sah damit den Vorteil
einer Vereinheitlichung der Verträge auf kurze Sicht.
Lt. der auf Basis einer gemeinsamen, koordinierenden Besprechung in
der Beteiligungsverwaltung übermittelten Stellungnahme der Magistratsdirektion bleibe die MA III/Amt für Land- und Forstwirtschaft weiterhin zentrale Anlaufstelle. Dies beziehe sich auf alle Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Verwaltung der forst- und almbezogenen

Zl. KA-13595/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

12